Stichtag 1. Januar 2010: Das wird sich ändern
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Auch im neuen Jahr gibt es wieder einige Veränderungen für die Menschen im Kreis Viersen – und nicht nur hier.
AU-Plakette entfällt
Seit fast 25 Jahren ist sie auf dem vorderen Nummernschild aufgeklebt: Die sechseckige farbige Plakette für die Abgasuntersuchung, die die anfangs durchgeführte Abgassonderuntersuchung ASU und ab 1993 die Abgasuntersuchung dokumentiert, entfällt ab dem 1. Januar 2010.
Die Abgasuntersuchung wird nach Paragraph 47 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) künftig Teil der Hauptuntersuchung (HU).
Dadurch werden die AU-Plaketten überflüssig. Bis die sechseckigen Sticker jedoch ganz aus dem Straßenverkehr verschwinden, wird noch einige Zeit vergehen.
Neuwagen, die 2009 zugelassen worden sind und erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung müssen, tragen noch bis einschließlich 2012 die grüne Plakette.
Die Plaketten für die Jahre 2010 und 2011 sind braun und rosafarbig. Noch vorhandene abgelaufene AU-Plaketten müssen bei der nächsten Hauptuntersuchung entfernt werden.
Neue Rahmenbedingungen für soziale Wohnraumförderung und -nutzung
Die Rahmenbedingungen der sozialen Wohnraumförderung und Wohnraumnutzung ändern sich ab 1. Januar 2010.
Die bundesrechtlichen Bestimmungen werden durch Landesrecht ersetzt.
Dabei werden unter anderem die gesetzlichen Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) und des Wohnungsbindungsgesetzes (WobindG) des Bundes durch Landesgesetz neu geregelt.
Gravierende Änderungen ergeben sich für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues und die Nutzung des geförderten Wohnraumes aber nicht. Eine der vielen Fördervoraussetzungen ist beispielsweise weiterhin die Einhaltung einer nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen festzustellenden Einkommensgrenze, die sich nach neuem Recht erhöht hat.
Berücksichtigt wird bei der Ermittlung des Einkommens ein Abzug für Werbungskosten und der Abzug von prozentualen Beträgen bei der Entrichtung von Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen. Entfallen ist aber zum Beispiel ein Freibetrag für junge Ehepaare.
Alle zu berücksichtigenden Bestimmungen ergeben sich aus dem „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW“ (WFNG NRW) und den ergänzenden Verwaltungsvorschriften. Auskünfte erhalten Bau- und Wohnungsinteressenten u.a. beim Amt für Finanzen des Kreises Viersen, Wohnraumförderung (Telefon 02162-391115).