Kein Sozialticket für Viersen? – Lücke in den Förderrichtlinien?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Rat der Stadt Viersen hat am Dienstag (18.10.2011) einer Einführung des Sozialtickets im Gebiet der Stadt Viersen nur unter Vorbehalt zugestimmt.
Voraussetzung für die Einführung zum 1. November 2011 ist, dass auch die Stadt Viersen Landeszuschüsse zum Ausgleich der entstehenden finanziellen Belastungen für das Sozialticket erhält. Diese erhalten bislang nur Kreise und kreisfreie Städte.
Grund hierfür ist eine Regelungslücke in den Förderrichtlinien des Landes zum Sozialticket. Dort sind als Zuwendungsempfänger ausdrücklich nur Kreise und kreisfreie Städte genannt, also keine kreisangehörigen Städte, wie beispielsweise die Stadt Viersen.
Trotz mehrfachen Hinweises an Land und VRR ist dieser Mangel bisher nicht beseitigt worden.
„Ohne diese Zuschüsse wird das Sozialticket in Viersen zu einem Defizit führen, das die Stadt aufgrund ihrer Finanzsituation nicht akzeptieren darf. Der Stadt ist nach derzeitiger Rechtslage als Gemeinde im Nothaushaltsrecht verwehrt, neue freiwillige Leistungen zu gewähren, die zu zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen“, erklärte Rolf Corsten, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer am Dienstag im Rat.
Schon im September hatte sich die Stadt Viersen an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und an den Landesverkehrsminister gewandt mit der Bitte um kurzfristige Anpassung der Förderrichtlinie.
Eine Beantwortung steht bislang noch aus. Auch telefonische Nachfragen beim VRR bzw. im Verkehrsministerium in den letzten Tagen brachten noch keine Klärung, wie Rolf Corsten in der Ratssitzung berichtete.
Die jetzige Entscheidung betrifft lediglich die Beteiligung an der einjährigen Pilotphase, in der Erfahrungen insbesondere mit der Akzeptanz und den finanziellen Auswirkungen des Sozialtickets gesammelt werden sollen.
Über eine eventuelle Fortführung ab 2013 wird der VRR nach Auswertung der Pilotphase entscheiden.
Auch das Land will sich vorher nicht festlegen, ob und in welcher Höhe zukünftig weitere Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt werden.