Nettetal: Feuerwehrgebühren geändert
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Die Stadt Nettetal hat die Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr überarbeitet. Grundsätzlich sind gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) die Einsätze der Feuerwehr im Rahmen des FSHG unentgeltlich.
Für gewisse Tätigkeiten kann jedoch ein Kostenersatz verlangt werden, der durch Satzung zu regeln ist.
Mit der Satzungsänderung wurde nun die Kostenübernahme für die Beseitigung von Ölspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen neu geregelt. Sofern kein Verursacher ermittelt werden kann, übernimmt der Straßenbaulastträger die Kosten.
Die Satzung steht im Amtsblatt Nr. 9 des Kreises Viersen sowie im Internet unter www.nettetal.de.