Kinder dürfen im Kindergarten übernachten
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Diskussion über ein mögliches Verbot von Übernachtungen im Kindergarten beschäftigt derzeit viele Menschen.
Die Stadt Nettetal positioniert sich nun unter Bezug auf die Mitteilung der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach.
Demnach sind Übernachtungen zum Abschluss des Kindergartenbesuches möglich, wenn die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hierbei muss vor allem gewährleistet sein, dass es im Brandfall nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der übernachtenden Kinder kommen kann.
„Gerade nach den vielen Umbauten für Kinder unter drei Jahren, die ja auch mittags dort schlafen, dürfte die genehmigungsrechtliche Lage den Übernachtungen nicht entgegenstehen. Der Brandschutz und auch alle sonst einzuhaltenden Richtlinien sind uns und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindergärten selbstverständlich bekannt. Es kommt darauf an, diese bei den Übernachtungen einzubeziehen“, erklärt Nettetals Bürgermeister Christian Wagner.
Zurzeit werde zusätzlich ein Informationspapier erarbeitet, dass den Trägern in Kürze zugestellt werden soll und ihnen die Sicherheit gibt, die Aktion beruhigt durchführen zu können.
„Die Übernachtungen sind für viele Kinder ein besonderer Augenblick und Höhepunkt in ihrer Kindergartenzeit, an den sich alle gerne zurückerinnern. Wir sind froh, dass dies auch in Zukunft so sein kann“, so Wagner.