Kreiswahlausschuss: Beschwerde zurückgezogen – „Gnade vor Recht“
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Partei DIE LINKE sowie die Wählergruppen Viersener Bürgervereinigung für bürgernahe Politik e.V. (Für VIE) und Bürgervereinigung Bund Sozialer Bürger, Freie Wähler (BSB) dürfen in Viersen an der Kommunalwahl teilnehmen.
Kreisdirektor Dr. Andreas Coenen zog heute (Freitag, 31. Juli 2009) in der Sondersitzung des Kreiswahlausschusses die Beschwerde der Kommunalaufsicht gegen den Beschluss des Wahlausschusses der Stadt VIersen zurück.
Auch der Wahlvorschlag für das Amt des Bürgermeisters der Wählergruppe Viersener Bürgervereinigung für bürgernahe Politik e.V. (Für VIE) ist damit zugelassen.
Kreisdirektor Dr. Coenen: „Wir lassen damit Gnade vor Recht ergehen und schließen uns dem Votum des Landeswahlausschusses an.“
Der Landeswahlausschuss hatte am Donnerstag im Landtag mit knapper Mehrheit die Partei DIE LINKE trotz Verstoßes gegen das demokratische Prinzip der geheimen Wahl zu der Kreistagswahl am 30. August zugelassen.