Flächendeckende Aufstallpflicht im Kreis Viersen aufgehoben • In Tönisvorst und Schwalmtal muss Geflügel weiter in den Stall

Hauptredaktion [ - Uhr]

Der Kreis Viersen hebt die flächendeckende Aufstallpflicht für Geflügel zum 07.02.2017  wieder auf. Das NRW-Landwirtschafts­ministerium hatte den Kreisen freigestellt, die Aufstallpflicht für Kommunen mit einer Geflügeldichte unter 300 Stück pro Quadratkilometer aufzuheben.

Für den Kreis Viersen gilt die Pflicht damit nur noch für Tönisvorst und Schwalmtal.

Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner neuesten Risikobewertung weiterhin von einem hohen Risiko für Nutzflügelbestände aus.

Hauptsächlich verantwortlich dafür sei ein Virus-Eintrag über kontaminiertes Schuhwerk, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände.

Insbesondere für Risikogebiete wie Sammelplätze von Wildvögeln und Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Gewässern sei weiterhin von einem erhöhten Risiko auszugehen.

Das gelte auch für Gebiete mit hoher Geflügeldichte.

Der Kreis hatte die generelle Aufstallpflicht für Geflügel am 21.12.2016 angeordnet.

Grund war der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand im Kreis Soest.

 

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar