Kosten der Unterkunft (KdU) im Kreis Viersen: „Schlüssiges Konzept“ und 5-Punkte-Plan vorgestellt • Sozialamt schaltet Hotline für verunsicherte Mieter
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[13.02.2017] Der Kreis Viersen hat einen 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Auswirkungen der Mietobergrenze zu überwachen. Sozialdezernentin Katarina Esser, hat ihn im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit vorgestellt.
Die in diesem Plan enthaltenen Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund von Medienberichten über Befürchtungen, Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger könnten durch die aktualisierte Obergrenze für Mieten sogar ihre Wohnung verlieren und in die Obdachlosigkeit abrutschen,getroffen:
- Ab Mittwoch, 15. Februar 2017 schaltet der Kreis Viersen eine Hotline für verunsicherte Mieter frei. Telefonnummer: 02162 / 39-1605.
- Bildung eines Gremiums mit der Stadt Viersen. Inhalte unter anderem: Monitoring der befürchteten Auswirkungen wie Obdachlosigkeit, Leerstandsentwicklung, soziale Segregation.
- Anhörung der Viersener Armutskonferenz
- Gespräch mit Wohnungsbaugesellschaften und fachlich zuständigen Ressorts
- Fortschreibung des „Schlüssigen Konzepts“ entsprechend der Dynamik des Wohnungsmarktes
Den geäußerten Befürchtungen entgegnete Sozialdezernentin Esser mit der Festellung: „Das entspricht weder den Tatsachen, noch den Regeln eines ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns“.
Eine massenweise Kostensenkungsaufforderung – möglicherweise mit der Aufforderung zum Umzug – sei rechtlich nicht zulässig und werde weder vom Jobcenter noch vom Kreis und seinen Kommunen praktiziert.
zum Thema:
KdU-Richtlinie des Kreises Viersen vom 01.10.2016 mit spezifischen Anweisungen
Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion vom 02.02.2107 mit 10 Fragen zur KdU-Richtlinie
Informationsvorlage zur KdU-Richtline des Kreises Viersen
2.
Stadtfilzer schrieb am 15.02.2017 um 10:53 Uhr:
@ Hauptredaktion
Das ist genau das, was wichtig ist: zu erfahren was aus den Maßnahmen/Beschlüssen des Rates letztendlich wird. Wie sie wirken und vor allem konkrete Ergebnisse dazu.
Sowas gehört in JEDEN Beschluss, denn wer weiß eigentlich, was wirklich umgesetzt, verbessert oder geändert werden müsste und was irgendwo in Schubladen und Ordnern für immer (evtl. sogar ohne umgesetzt zu werden?) „abgelegt“ wird?
Gerade die gewünschten Ergebnisse und ob diese überhaupt erreicht wurden, müssten für jeden Politiker wichtig sein.
Ansonsten ist alles nur Scharade.
1.
Hauptredaktion schrieb am 14.02.2017 um 10:47 Uhr:
UPDATE: Im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit des Kreises Viersen wurde ein eigenständiger 6. Punkt aufgenommen: „Bericht über die Ergebnisse der Maßnahmen“.