Rechtsverordnung zur Funktionsprüfung und Dichtigkeit privater Abwasserleitungen und die Folgen für die Bürger der Stadt Wegberg
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Landtag NRW hat die neue Rechtsverordnung zur Überprüfung von privaten Abwasserleitungen auf Dichtigkeit in Wasserschutzgebieten beschlossen.
Daraus resultiert, dass Hauseigentümer in Wasserschutzzonen ihre Kanäle überprüfen und gegebenenfalls auch reparieren lassen müssen.
Betroffen sind in Wegberg z.Z. ca. 1.000 Haushalte in Rath- Anhoven, Kipshoven, Mehlbusch, Holtum, Tüschenbroich, Uevekoven, Gripekoven, Felderhof.
Neue Wasserschutzgebiete sind aber in Planung: Dalheim, Arsbeck, Wildenrath, Bischofshütte, Beeck, Moorshoven, Bissen bei Beeck, Ellinghoven, und Petersholz.
Hier wären ca. 4.500 Haushalte betroffen, somit insgesamt fast jeder zweite in der Stadt Wegberg.
Die Freie Wähler in Wegberg zweifeln an der Notwendigkeit des rot-grünen Gesetzes.
Sandra Nelsbach, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler in Wegberg:
„Da können einschließlich Reparaturen schnell mehrere Tausend Euro an Kosten für den einzelnen Hausbesitzer zusammenkommen. Wie erklärt man z.B. dem Bürger in Rath- Anhoven, daß auf der Rather Strasse ab Hausnummer 194 nicht geprüft werden muss, bei Nummer 192 das Wasserschutzgebiet mitten durch das Gebäude geht und ab Hausnummer 188 eine Prüfung notwendig ist?“
Die Freien Wähler in Wegberg befürchten, daß durch die neue Rechtsverordnung die gerade abgeschaffte Satzung zur Dichtigkeitsprüfung durch diese Hintertüre wieder eingeführt werden muss.
Hier sollte man Frau als Ministerpräsidentin beim Wort nehmen: „Wir prüfen, ob wir eine bürgerfreundliche Lösung hinbekommen.“
Nach Meinung der Freien Wähler in Wegberg ist dieses Versprechen leider gründlich in die Hose gegangen. Den schwarzen Peter müssen die Kommunen und hier der Stadtrat und die Stadt Wegberg auslöffeln.