Peter Immikus über Bergschäden und die vom „Netzwerk Bergbaugeschädigter“ initiierte Schlichtungsstelle [mit O-Tönen]
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bei der Informationsveranstaltung von „STOP Rheinbraun“ am 21.07.2011 in Venrath umriss Peter Immikus vom „Netzwerk Bergbaugeschädigter“ und Sachverständiger für Bergschäden u.a. die Zielsetzung des Netzwerkes, die Grundbedingungen der Bergbaubetroffenen gegenüber RWE zu verbessern.
Zur Rechtslage
Immikus beschrieb, dass das Besondere an Bergschäden sei, dass die gesetzliche Grundlage dem „Bergbautreibenden“ RWE Power zu viele Freiheiten lasse, die stärker zu reglementieren und damit dem allgemeinen Rechtsempfinden anzupassen seien.
Im ersten Teil seines Vortrages ging Immikus auf die Rechtslage ein und meinte, dass die Politik die Betroffenen im Stich lasse, indem sie auf zivilrechtliche Auseinandersetzung der Betroffenen mit RWE Power verweise, andererseits jedoch das „öffentliche Interesse“ in den Vordergrund stelle:
[audio:11-07-22-venrath-05-immikus-01-rechtsbasis.mp3] [ca. 5 Min]Wie entstehen Bergschäden und wie wirken sie sich aus?
„Vor jedem Bergschaden steht eine RWE-Pumpe“, erklärte Immikus, denn Bergschäden entstünden hauptsächlich durch das Abpumpen von Grundwasser.
Seit Beginn des Abpumpens sinke der Grundwasserstand „flächendeckend von Köln bis Roermond“. Im Zusammenhang mit tektonischen Störungen müssten in der Folge sogar Häuser abgerissen werden, die von RWE aufgekauft wurden.
Diese Auswirkungen zeigten sich auch im Stadtgebiet von Mönchengladbach, bis in den Norden der Stadt hinein und teilweise bis Bonn.
Auch wenn zurzeit in Venrath noch keine Auswirkungen bekannt seien, müsse man analog Bergheim damit rechnen. Dort sei in den 90er Jahren das gesamte Stadtgebiet „aufgelockert“ und in diesem Zusammenhang massive Schäden aufgetreten. Dies seien Auswirkungen der Tagebaunähe.
Grundsätzlich lehne RWE zunächst einmal jegliche Verantwortung für Schäden ab, weil diese sich wie Setzungsschäden entwickeln. Somit sei es an den Geschädigten, eigene Untersuchungen durchführen zu lassen.
Erste Anzeichen seien u.a. klemmende Fenster und Türen, Risse in den Wänden und plötzlich auftretende Feuchtigkeit im Keller usw.
[audio: 11-07-22-venrath-05-immikus-02-entstehung.mp3] [ca. 8 Min]Das Netzwerk Bergbaugeschädigter
2009 wurde dieses Netzwerk ins Leben gerufen, das einen 10-Punkte-Forderungskatalog aufstellte. Diese Punkte sollen in nächster Zeit gemeinsam mit allen Bürgerinitiativen, unterstützenden Politikern und Gemeinden, mit Kirchen und anderen Organisationen durchgesetzt werden.
Als wichtigen Erfolg erläutert Immikus die Einrichtung einer Schlichtungsstelle mit einem erfahrenen ehem. Richter an der Spitze, der schon über einschlägige Erfahrungen bei einer ähnlichen Schlichtungsstelle für Bergbauschäden aus dem Steinkohlebergbau verfügt.
Dieser Schlichtungsstelle ist auch RWE Power beigetreten, obwohl RWE hierfür keinen Anlass gesehen hat, wie ein RWE-Vertreter in einem Interview mit der „Aktuellen Stunde“ zum Ausdruck brachte (siehe Video in diesem Artikel).
Auch Immikus mahnt die Beweislastumkehrung an. Dies kann nur durch eine Änderung des Bergrechts geschehen. Dem „Bergbautreibenden“ müsse auferlegt werden, nachzuweisen, dass er nicht für einen Schaden verantwortlich ist.
[audio:11-07-22-venrath-05-immikus-03-netzwerk.mp3] [ca. 5 Min]Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. des Rheinischen Braunkohlereviers