Dirk Jansen (BUND): „Tagebau verletzt Grundrechte der Betroffenen“ [mit O-Tönen]
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dirk Jansen wurde am 22.07.2011 bei einem Treffen von Braunkohlegegnern und –betroffenen in Erkelenz-Venrath vom Vorsitzenden des Vereins „STOP Rheinbraun e.V.“, Hans-Josef Dederichs, als einer der sich „gefühlte 100 Jahre“ mit dem Braunkohletagebau beschäftige, angekündigt.
Jansen, der Geografie und Geologie studiert hat ist u.a. Geschäftsleiter des BUND in NRW ist, hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben den Tagebau noch stoppen zu können.
Einleitend begründete er dies damit, dass noch zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Tagebau anhängig sind. Außerdem habe die rot-grüne Landesregierung ein Klimaschutzgesetz für NRW mit dem Ziel auf den Weg gebracht, das zum Ziel hat, die Treibhausgas-Emmissionen bis Mitte des Jahrhunderts um mindestens 80% zu reduzieren.
Als Erfolg des BUND stellte Jansen heraus, dass RWE zukünftig für die „Vernichtung des Grundwasserschatzes“ zahlen müsse.
[audio:11-07-23-venrath-04-bund-01-vortrag-einleitung.mp3] [ca. 5 Min]Speziell zu den Lärm- und Staubbelastungen erklärte Jansen: „Der Tagebau macht krank!“ und betonte, dass dadurch das individuelle Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt werde.
Außerdem gelte die gesetzlich fixierte Regelung: „Bergrecht bricht Grundrecht“.
Darüber hinaus unterliege der Braunkohletagebau nicht, wie andere Industriebereiche der „TA Lärm“ (Technische Anleitung Lärm). Das sei „ein Skandal für sich“.
In diesem Zusammenhang wies er auch auf die Veranstaltung am Vortage in Wanlo hin, wo eine sieben Meter hohe Wand als „Lärmschutz“ gebaut werden soll. Jansen bezeichnet eine solche als „Gefängnismauer“.
„Nicht das was Sie sehen, ist gefährlich, sondern das was Sie nicht sehen, ist gefährlich“ sagte Jansen und erläuterte die negativen Auswirkungen des Feinstaubes auf die Lungen und den übrigen menschlichen Organismus.
Obwohl RWE dies immer bestritten habe, sei nach Messungen und entsprechenden Studien klar, dass die Tagebaue Hambach und Garzweiler die Quellen für die regionalen Feinstaubbelastungen sind:
[audio:11-07-23-venrath-04-bund-01-vortrag-gesundheit-und-recht.mp3] [ca. 14 Min]Diskussion Gesundheitsschäden
In der sich anschließenden regen Diskussion ergänzte Jansen, dass eine Unterschreitung des zulässigen Feinstaubgrenzwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an 35 Tagen im Jahr, keine „Unbedenklichkeitserklärung“ sei; es gebe keine keine „Wirkungsschwelle“. Damit meinte er, dass auch geringere Mengen krank machen.
Eine weitere Gefahr stelle auch die Radioaktivität dar, die durch den Tagebau freigesetzt werde. Braunkohle sei der „dreckigste“ Energieträger, den es gebe:
[audio:11-07-23-venrath-04-bund-02-fragen-gesundheitsschaeden.mp3] [ca. 3 Min]Diskussion Bergrecht & Grundrecht
Diskussionspotenzial barg Jansens Hinweis: „Bergrecht bricht Grundrecht“. Diese Tatsache, die ein offensichtliches Missverhältnis darstellt, traf bei den Zuhörern auf Unverständnis und war erklärungsbedürftig.
Einer der Teilnehmer, Dr. Stefan Ulrich, konnte mit einem historischen Rückblick aufwarten und beschrieb, dass dieser, von Jansen als „demokratiefeindlich“ bezeichnete Grundsatz erst im 3. Reich entstanden sei:
[audio:11-07-23-venrath-04-bund-03-fragen-bergrecht.mp3] [ca. 5 Min]
1.
Der vom Morken schrieb am 7.08.2011 um 15:08 Uhr:
Das sollten sich viele Leser auch mal anhören. Besonders der Beitrag von Herrn Dr. Ulrich ist hochinteressant.
An den Vorteilen, die ausgerechnet aus der Zeit des 3. Reiches stammen, hält RWE (und die anderen Energiekonzerne) offensichtlich so eisern fest, dass sich die Politik da nicht ran traut.
Klar, warum nicht. Der Einfluss von RWE (und den anderen Energiekonzernen) auf Politik und Verwaltungen ist RIESENGROSS.
Da könnte man schon fast sagen: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ (auf Grund der „Verbundenheit“ mit- und untereinander).
Oder: Kumpanei ist Lumpanei? Schließlich „kennt man sich“ und „vertraut sich“ sozusagen blind – das dafür in des Wortes wahrster Bedeutung!
Auch sehr wichtig, wie hier zu hören, für alle, denen RWE entlang der Abbaukante von Wanlo bis Erkelenz Lärmschutzwände als „Vorteil“ andrehen will: Die „TA (Technische Anweisung) Lärm“ gilt nicht für Tagebaue!
RWE kann (muss aber nicht!) messen und behaupten, dass der Lärm nicht schlimm ist. Was die sowieso IMMER behaupten. Das war’s dann auch schon. Dagegen anzukommen ist unmöglich. Auch wenn der Tagebaurand nur 100 oder 200 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist.
Glückauf!