Klage des „Fonds Heimerziehung West“ gegen Uwe Werner endete (zunächst) mit einem Versäumnisurteil • Klagevertreter nicht zur Verhandlung erschienen [mit Audio]

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Es war eine kurze Verhandlung, zu der etwa 20 Zuschauer in den Gerichtssaal ins Gladbacher Landgericht gekommen waren, um Uwe Werner ihre Solidarität zu zeigen.

Nach nur insgesamt etwa 30 Minuten endete die Verhandlung mit einem so genannten Versäumnisurteil, also ohne Urteil in der Sache.

Angesetzt war die Verhandlung für 11:30 Uhr. Der Richter hatte vor Eintritt in die Verhandlung angedeutet, dass seitens des Klägers, dem „Fond Heimerziehung West“ wohl weder deren Rechtsbeistand noch jemand anders erscheinen würde.

Nach einer „obligatorischen“ Frist von 15 Minuten eröffnete er die Verhandlung, die mit einem so genannten „Versäumnisurteil“ endete, weil die Kläger nicht erschienenwaren.

Zu den Gründen des Nichterscheinens der klagenden Seite kann vermutet werden, dass man möglicherweise auf Grund der Publizität, die diese sicherlich einmalige Klage des Fonds schon im Vorfeld erreicht hatte, der Öffentlichkeit nicht besonders „zugetan“ war.

Zu den Auswirkungen des Versäumnisurteils, das die Kosten des Verfahrens der klagenden Seite zusprach, sprachen wir mit Rechtsanwalt Thomas Kloeters.

Kloeters erläuterte, dass er erwarte, dass der Fond innerhalb der gesetzlich zugestandenen Widerspruchsfrist einen ebensolchen einlegen würde, was dazu führe, dass das Verfahren erneut vor dem Landgericht Mönchengladbach angesetzt und verhandelt werde.

Wie Uwe Werner im Gespräch mit BZMG vor einigen Tagen ordnete auch Kloeters (im Bild Links) die Klage des Fonds als erneute Demütigung seines Mandaten ein und beschrieb noch einmal ausführlich die Hintergründe:

[audio: 16-04-04-interview-rechtsanwalt-kloeters.mp3]

Sollte es zu einem neuen Termin kommen, dürfte die solidarische Unterstützung für Uwe Werner kaum geringer sein, als heute, als viele seiner Leidensgenossen (im wahrsten Sinne des Wortes), die wie er zwischen 1945 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Evangelisches Knabenheim, Westuffeln, Stiftung Hephata und St. Josefshaus, Schloss Dilborn u.ä.) körperliche, seelische und sexuelle Misshandlungen haben erleiden müssen, ihn durch ihre Anwesenheit moralisch unterstützten.

Möglicherweise kommt es dann auch zu einer erneuten Kundgebung an gleicher Stelle, nämlich vor dem Landgericht an der Hohenzollernstraße.

Von der heutigen Kundgebung schien die Justiz überrascht worden zu sein.

Obwohl sie ordnungsgemäß bei der Polizei angemeldet und von dieser genehmigt worden war, sahen sich die Demonstrierenden im Gerichtsgebäude von fünf Justizbeamten in Uniform „begleitet“.

Dieses „Aufgebot“ begründete der Pressesprecher des Landgerichts damit, dass keine Information über diese Kundgebung vorgelegen habe. Offensichtlich handelte es sich um eine „Kommunikationspanne“ zwischen Polizei und Justiz.

Denn weder vor noch im Landtagsgebäude waren auch nur im Ansatz „Ausschreitungen“ zu erwarten, die eine Präsenz von vier Justizbeamten im Gerichtssaal hätte rechtfertigt.

Auf selbstgefertigten Plakaten forderten die „Demonstranten“ vor dem Gerichtsgebäude ausgesprochen diszipliniert das Recht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Selbst- und Mitbestimmung sowie Respekt seitens des Staates und des Heimfonds und den Verzicht auf Bevormundung.

Gerade gegen Letzteres wehrt sich Uwe Werner, von dem der „Fonds Heimkinder West“ die Rückzahlung von über 6.800 EURO verlangt, die er „nicht sachgerecht“ verwendet hätte.

Ob der Heimfond einlenkt, wird spätestens die nächste Verhandlung vor dem Landgericht Mönchengladbach zeigen.

 

 

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