„Kandidatensterben“ bei Bürgermeisterwahlen in NRW?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „Mehr Demokratie“ verfolgt mit Sorge das „Kandidatensterben“ bei der Aufstellung von BürgermeisterÂÂkandidaten in Nordrhein-Westfalen. Nachdem der Landtag im vergangenen Jahr mit den Stimmen von CDU und FDP die Stichwahl bei der Wahl zum Bürgermeisteramt abgeschafft hatte, verzichten kleine Parteien aus wahltaktischen Gründen zunehmend auf die Aufstellung eigener Bewerber.
Jüngstes Beispiel ist die Landeshauptstadt Düsseldorf. Nachdem der bisherige Amtsinhaber Joachim Erwin (CDU) im Mai verstorben war, kommt es am 31. August zu einer Neuwahl für das Oberbürgermeisteramt. Die Grünen haben am Samstag die Unterstützung der SPD-Kandidatin Karin Kortmann beschlossen. Die FDP will ihrerseits den CDU-Bewerber Dirk Elbers unterstützen.
„Damit verringert sich das Angebot an politischen Alternativen für die Wähler“, kritisiert Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, die Folgen des neuen Wahlrechts. Er rechnet außerdem mit einer niedrigen Wahlbeteiligung. „Weil sich Wähler von Grünen und FDP mit den Kandidaten der beiden großen Parteien zum Teil nicht werden identifizieren können, bleiben sie am Wahltag wahrscheinlich zuhause“, glaubt Schily. Um diesen aus Stichwahlen bekannten Effekt in Zukunft zu vermeiden, hatten CDU und FDP diese gestrichen.
„Die Folge ist eine Stichwahl ohne Stichwahl bei einem gleichzeitigen weniger an Demokratie“, so der Geschäftsführer.
Auch in anderen Städten ist der Verzicht zur Kandidatur von Bewerbern kleinerer Parteien zum Bürgermeisteramt bei den Wahlen im kommenden Jahr absehbar. Grünen-Sprecherin Daniela Schneckenburger hatte den Fall Düsseldorf am Montag als beispielhaft für andere Städte bezeichnet. „Das Wahlrecht verleitet die Parteien also zur Teilentmachtung der Wähler bei der Bestimmung ihres Bürgermeisters“, bedauerte Schily.
Mehr Demokratie fordert ein demokratischeres Wahlrecht bei der Besetzung der Bürgermeisterämter. Der Verein schlägt dazu die Zustimmungswahl vor. Bei diesem Wahlsystem können die Bürger jedem Kandidaten, den sie sich als Bürgermeister vorstellen können, eine Stimme geben. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen.
„Die Zustimmungswahl beseitigt die strukturelle Benachteiligung von weniger favorisierten Kandidaten und bietet mehr Sicherheit von Verzerrungen des Wählerwillens als das jetzige Wahlsystem“, erläuterte Schily zwei Vorteile. Zudem sinke die Wahrscheinlichkeit von Schmutzkampagnen, weil die Kandidaten auf die Unterstützung von Wählern verschiedener politischer Ãœberzeugungen angewiesen seien.