Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen – Jüchen empfiehlt, keine Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Umweltausschuss des Landtags hat am 14. Dezember dem Landtag empfohlen, den Vollzug des § 61a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW auszusetzen.
Der § 61a LWG NRW regelt die Pflicht zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen.
Der Landesumweltminister hat zwischenzeitlich angekündigt, im Januar 2012 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des § 61 a LWG NRW in den Landtag einzubringen.
Die am 15. Dezember vom Rat der Gemeinde Jüchen beschlossene Satzungsänderung (Veröffentlichung im TOP-Kurier am 28. Dezember) zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen hat sich mit der Sitzung des Umweltausschusses überschnitten, bleibt aber in Kraft.
Bis zur möglichen Gesetzesänderung empfiehlt die Gemeindeverwaltung allen betroffenen Eigentümern, keine Dichtheitsprüfungen vornehmen zu lassen.
[PM]