Hartz IV-Reform scheitert erneut im Bundesrat – Krings: Rot-Grün lässt die Kommunen im Regen stehen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Damit schaden sie nicht nur den Menschen im Hartz IV-Bezug, sondern auch den mit der Betreuung der Hartz IV-Empfänger beauftragten Städten wie Mönchengladbach“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings, nachdem der geänderte Gesetzentwurf zur Hartz IV-Reform zwar im Bundestag bestätigt, jedoch vom Bundesrat erneut in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde.
„Mönchengladbach würde vor allem von einer 20 Millionen schweren Entlastung enorm profitieren. Die Bundesregierung hatte angeboten, die Kosten für die Grundsicherung im Alter mittelfristig von Kommunen zu übernehmen. Auch in Mönchengladbach leben viele Rentner, deren Altersversorgung so niedrig ist, dass sie zusätzliche finanzielle Hilfen benötigen. Dieses wichtige Angebot, die Kommunalfinanzen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform zu stärken, werden von Rot-Grün einfach in den Wind geschlagen“, berichtet Krings.
Bereits am Mittwoch hatte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mehrheitlich einen Vorschlag der Regierungskoalition mit umfangreichen Änderungen an der umstrittenen Hartz IV-Reform angenommen.
Der Beschluss sieht unter anderem vor, die Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig auf die Kommunen zu übertragen und diesen die Kosten zu erstatten. Das Gesamtpaket soll erweitert werden – zum Beispiel um ein Mittagessen für Hortkinder, dessen Kosten der Bund für die nächsten drei Jahre übernimmt.
Auch Kinder von Wohngeldempfängern sollen Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen können.
„Zu Recht fordern die kommunalen Spitzenverbände eine rasche Lösung, denn gerade das Bildungspaket ist wichtig für die betroffenen Kinder. Wir wollen, dass Leistungen wie Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen oder für Nachhilfeunterricht den Kindern bald zur Verfügung stehen“, so Krings.
Nach den monatelangen Verhandlungen sei klargeworden, dass die zum erhöhten Hartz IV-Regelsatz vorgelegten Berechnungen transparent und nachvollziehbar seien. Die Opposition fordere zu Unrecht und ohne solide Rechengrundlage höhere Sätze: „Das sind irrationale Forderungen, die nichts mit seriösen Berechnungen zu tun haben. Das Ergebnis wäre eine nicht vertretbare Mehrbelastung für die Steuerzahler und letztlich auch für die Kommunen“, so Krings.
4.
Hein schrieb am 14.02.2011 um 20:17 Uhr:
@darkgrey,
HartzIV Bezieher können Rücklagen für den Urlaub bilden. Das müssen sie mir vorrechnen. Auch das mit den Rücklagen für Neuanschaffungen sehe ich anders, auch wenn die in den Regelsatz gerechnet sind.
Ausserdem dürfte es äusserst schwierig sein, Arbeitsunwillen nachzuweisen.
250 – 300 Stunden im Monat? Das sind 70 Stunden in der Woche ohne Pausenzeiten und An- und Abfahrt. Ist illegal. Nur mal nebenbei.
Und bei 6 Euro die Stunde bleiben sogar 1200 Euro über (ohne Ü-Stundezuschläge). Damit kommt man nicht nur über die Runden, sondern kann auch zurücklegen. Das sind 450 Euro mehr als HartzIV.
3.
DarkGrey schrieb am 13.02.2011 um 23:32 Uhr:
Die Bildungspakete für Kinder aus sozial schwachen Familien sind an und für sich ein guter Ansatz.
Aber die zusätzlichen Zahlungen an die Eltern sind der falsche Weg. Die Aufstockung für Hartz4 wird mit der Teuerungsrate begründet. Diese Teuerungsrate betrifft aber alle Arbeitnehmer.
Weiterhin wird über eine Mindestlohnregelung für Leiharbeiter nachgedacht. Auch dies ist wichtig und notwendig.
Warum allerdings, so frage ich Sie, werden keine Mindestlöhne für alle Branchen deutschlandweit einheitlich auf die Tagesordnung gebracht?
Es gibt Menschen, die gehen für 6 Euro brutto arbeiten. Diese Menschen arbeiten, um nicht den Staat auf der Tasche liegen zu müssen.
Diese Leute müssen 250 bis 300 Monatsstunden abwickeln, um über die Runden zu kommen.
Wenn Fahrtkosten anfallen und sie dann noch alleinstehend sind, müssen sie am Monatsende überlegen, ob sie Benzin oder Essen kaufen. TROTZ Arbeit!
Von dem bisschen was diese Menschen bekommen, zahlen sie Steuern, von denen auch Hartz4 bezahlt wird.
Ein Hatz4-Empfänger kann in der Lage sein, eine Rücklage zu bilden für Urlaub, Neuanschaffungen etc. Diese Menschen können das nicht.
Hartz4 kann jeden treffen… verschuldet, unverschuldet. Jeder sollte aufgefangen werden wenn er in diese Notlage kommt.
Aber bitte doch nicht ein Leben lang und doch bitte nicht auf Dauer auf Kosten der Allgemeinheit.
Wer nicht arbeiten KANN, aus welchen Gründen auch immer, der MUSS abgesichert sein.
Wer nicht arbeiten WILL, muss sehen wie er klar kommt.
Es kann nicht sein, das die Solidargemeinschaft alles auffängt.
Ich möchte nicht, dass dies jetzt als Angriff auf Hartz4 Empfänger verstanden wird. Die Meisten wollen arbeiten.
Aber die Mittel die bereitgestellt werden sollen, sollten nicht für die Beruhigung von Pseudogewissen verwendet werden, sondern für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Stellen wir uns mal vor: Arbeitsunwilligen werden die Bezüge gekürzt (nicht in Gänze gestrichen) sagen wir mal 50%, dazu die geplanten 5 Euro pro Empfänger.
Dieses Geld in einen Fond, um Unternehmen zu unterstützen, die Langzeitarbeislose einstellen. Wo stünden wir denn da? Besser als jetzt….
2.
Rettisch schrieb am 13.02.2011 um 13:08 Uhr:
Mehr als EURO 5,00 zusätzlich für Hartz IV-Empfänger? Sozialschmarotzer!
Zig Milliarden für Banken? Kein Problem! Gerne! Darfs auch was mehr sein?
1.
Hein schrieb am 12.02.2011 um 11:58 Uhr:
Mein lieber herr Krings,
wie wäre es dann mit einem Regelsatz in einer von Sozialverbänden empfohlenen Höhe? Wir haben so viele Beschäftigte wie noch nie, da dürfte die Finanzierung doch kein Problem sein. Oh, ich vergaß, 1-Euro Jobber, Aufstocker und Teilnehmer von Qualifizierungsmassnahmen haben nur geringe Abgaben.
Herr Krings, wer die Statistik zurechtbiegt, muss mit den Folgen leben. Wer in einer Verhandlung schlechte Angebote macht, darf das Scheitern nicht den Anderen anlasten.