Hartz IV-Reform der „Bundes-GroKo“ weder gerecht noch einfach
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen für Hartz-IV-Empfänger stehen weiterhin heftig in der Kritik. Befürchtet wird ein wachsender Druck auf die Leistungsempfänger durch die Jobcenter.
Aus Sicht der Grünen ist das vorgelegte Gesetz eine verpasste Chance, vielmehr wäre eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Grundsicherung notwendig.
Nach Darstellung von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen im Bundestag, ist das Grundsicherungssystem zu einem undurchdringbaren Dschungel geworden.
„Viel zu viele Ressourcen werden für Verwaltung und Bürokratie verschwendet, die sinnvoller zur Arbeitsvermittlung und sozialer Unterstützung eingesetzt werden könnten“, meint Dr. Strengmann-Kuhn.
Statt die Grundsicherung grundlegend zu vereinfachen, bestehe der Gesetzentwurf aus einem Bauchladen von kleineren Veränderungen, die teilweise sogar eher Rechtsverschärfungen als Rechtsvereinfachungen seien.
„Es wird viel verändert, aber wenig vereinfacht“, fasst es der grüne Sozialexperte zusammen. In der Tat werden nach der Gesetzesvorlage der „GroKo“ wichtige Bereiche nicht angegangen.
So würde es die Jobcenter beispielsweise sofort entlasten, wenn die Sanktionen ausgesetzt würden.
CDU/SPD sind jedoch nicht in der Lage, die überharten Sanktionen für junge Erwachsene bis 25 Jahren abzuschaffen.
Obwohl es darüber einen breiten Konsens bei Politik, Wissenschaft und auch in der Praxis vor Ort gibt, erlaubt die geltende Gesetzeslage Sanktionen, die den gänzlichen Wegfall aller Geldleistungen und aller Kosten der Unterkunft für junge Erwachsene beinhalten.
Mönchengladbachs Grünen-Fraktionschef Karl Sasserath bemängelt in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung das verwaltungsaufwändige Bildungs- und Teilhabepaket unverändert lässt.
Obwohl Mönchengladbach zu den Städten in NRW mit der höchsten Armut bei Kindern und Jugendlichen gehört, kann die Stadt auf Grund des engen gesetzlichen Spielraums nicht alle zugewendeten Mittel verausgaben.
Gleichzeitig müssen die Städte weiterhin einen großen Anteil der Kosten der Unterkunft aus kommunalen Haushaltsmitteln tragen.
„Das Sozialgesetzbuch II, bekannt als Hartz IV, ist übersät mit höchst komplizierten Regelungen und willkürlichen Sonderregeln“, stellt Sasserath fest und zählt Beispiele auf:
- Die nicht erfolgte Anpassung der Regelsätze bestimmter Verbrauchsgruppen an die gestiegenen Stromkosten,
- die Ungleichbehandlung von Erwerbseinkommen und Krankengeld bei den Freibeträgen,
- das Auszugsverbot für junge Erwachsene,
- die Totalsanktionen für junge Erwachsene,
- der auf ein Jahr verkürzte Rechtsschutz oder
- die fehlende Sicherstellung der Pflicht zur Aufklärung, Beratung und Information gegenüber Leistungsberechtigten durch den Gesetzgeber.
Aus Sasseraths Sicht ist es erforderlich, die Hartz-Gesetzgebung zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten einer General-Reform zu unterziehen.
Daran sei die Praxis und auch Interessenvertretungen der Betroffenen zu beteiligen.
Eine wirkliche Vereinfachung müsse die Grundsicherungsleistungen für Erwerbslose (SGB II) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) in den gemeinsamen Blick nehmen.
Sasserath: „Sachlich gleiche Tatbestände wie etwa die unterschiedlichen Vermögensfreibeträge müssen endlich harmonisiert werden. Durch die bestehenden Unterschiede entstehen für die, die Unterstützung brauchen, immer wieder Sicherungslücken. Es werden unnötige Hürden aufgebaut. Die Jobcenter und Sozialämter werden mit den unterschiedlichen komplizierten Regelungen belastet. Auch die nach wie vor bestehende ungleiche Bezahlung bei Beschäftigten in den Jobcenter für gleiche Arbeit muss dringend geändert werden.“
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt /pixelio.de