Grüne: ECE Einkaufszentrum – Verstoß gegen europäisches Beihilfe-und Vergaberecht?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit Schreiben vom 4. Dezember 2007 hatten sich die Bündnisgrünen an die EU-Kommission in Brüssel gewandt und gebeten, die Aktivitäten des Landes NRW und der Stadt Mönchengladbach um das Handels- und Dienstleistungszentrum der Firma ECE in Mönchengladbach zu stoppen.
Hierzu Ratsherr Winfried Schulz: „Hintergrund dieses Schreibens ist die nicht erfolgte erforderliche europaweite Ausschreibung. Damit liegt also ein eklatanter Verstoß gegen die Europäischen Vergabebestimmungen vor“.
Da das Land NRW und die Stadt Mönchengladbach die bisher in öffentlichem Eigentum stehenden Grundstücke der Firma ECE nur zu dem Zweck der Errichtung eines Handels- und Dienstleistungszentrum veräußern bzw. zur Verfügung stellen möchten, sei dieser Vorgang vergaberechtlich als eine Einheit anzusehen.
Da bei Zusammenrechnung der Kosten für das Handels- und Dienstleistungszentrum und der Grundstücksverkaufspreise von ca. 120.000.000 EURO der Schwellenwert bei weitem überschritten wird, unterliege der Vorgang daher den Europäischen Vergabebestimmungen.
Auch stellt nach Meinung der Bündnisgrünen die Verpflichtung der Stadt MG gegenüber der Firma ECE, für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 14.500.000 EURO zur Verfügung zu stellen, eine unzulässige Subvention bzw. Beihilfe dar.
„Wir haben nun über unseren EU-Abgeordneten Frithjof Schmidt ein Schreiben der EU-Kommissarin Neelie Kroes erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass möglicherweise ein Verstoß gegen die Vorschriften des Beihilferechtes einerseits und des Vergaberechts andererseits gegeben ist und daher die Vorgänge um die geplante Errichtung des ECE Einkaufszentrums überprüft werden. Über etwaige Entscheidungen seitens der Kommission werden wir unterrichtet werden,“ so Winfried Schulz.