Grundgesetzänderung wegen ARGE wirklich O.K.?
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
OB Norbert Bude begrüßt die angekündigte Grundgesetzänderung. Damit könnte die jetzige Struktur der ARGEN fortgesetzt werden.
Ministerpräsidenten und CDU/CSU-Fraktionsspitze erzielten eine Grundsatzeinigung im Streit um die Reform der Jobcenter, nachdem sich diese in der letzten Legislaturperiode noch gegen eine solche Änderung geweigert haben.
„Mit der Grundgesetzänderung wird die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin ermöglicht. Dabei kann die Struktur der Argen unverändert serviceorientiert fortgesetzt werden“, so der Verwaltungschef.
„Unverändert serviceorientiert“, allein dieser Begriff dürfte manchen Serviceabhängigen sauer aufstossen.
„Das bisherige System hat sich bewährt. Eine Aufteilung der Aufgaben hätte fatale Auswirkungen auf die Organisation und vor allem auf die Betroffenen“, so Oberbürgermeister Norbert Bude weiter.
Keine organisatorischen Schwachstellen?
Und ergänzt: „Ohne Not etwas aufzugeben, was erhaltenwert ist, wäre unsinnig“.
Trotzdem dieser Wertschätzung kündigt OB Norbert Bude auch sein Interesse an einem Optionsmodell an:
„Wenn es zu einer Ausweitung der Optionskommunen kommen sollte, wäre das sicherlich eine denkbare Alternative für Mönchengladbach, die ernsthaft zu prüfen ist“.
Nach den bisherigen Überlegungen sollten weitere Optionskommunen nicht zugelassen werden. Wie gestern von Bundesarbeitsministerin Ursula van der Leyen angekündigt, solle auch sichergestellt werden, dass zusätzliche Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen wollen, diese Option auch wählen könnten.
Hintergrund der gestern getroffenen Grundsatzeinigung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2007 laut dem die derzeitige Organisation der Argen gegen die Verfassung verstößt.
Demnach sollten die Argen neu strukturiert werden mit dem Ergebnis, die Aufgaben bei der Betreuung von Arbeitslosen zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit zu trennen.
Das Verfassungsgericht hatte eine Neuregelung der Zusammenarbeit und damit eine Aufspaltung der Jobcenter zum 1. Januar 2011 vorgesehen.
Dabei sollten sämtliche Kontakte mit Hartz IV-Empfängern von Kommune und Bund gleichberechtigt und aus einer Hand geregelt werden.