Fracking: Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert keine weiteren Genehmigungen zu erteilen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit Blick auf die heutigen Beratungen im Bundestag zum Thema „Fracking“ fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) den Gesetzgeber auf, keine weiteren Genehmigungen zu erteilen bevor nicht sämtliche Umweltrisiken erforscht und die bestehenden Gesetzeslücken geschlossen wurden.
Die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen darf auf keinen Fall zu einem Risiko für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung führen. Der VKU vertritt von Anfang an die Position, dass wassersensible Gebiete, insbesondere ausgewiesene Schutzgebiete wie Heilquellen- und Wasserschutzgebiete sowie Nationalparks oder Naturschutzgebiete von Bohrungen ausgenommen werden müssen.
Die Haltung des VKU wird durch die Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ und dem „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagestätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ der Landesregierung NRW voll gestützt.
Der VKU sieht sich in seinen Bedenken und Empfehlungen bestätigt.
Vor dem Hintergrund des gutachterlich festgestellten Risikos für Gewässer fordert der VKU analog ein Verbot der Aufsuchung und Gewinnung in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten (Zonen I-III) sowie in Gebieten mit ungünstigen geologischen und hydrogeologischen Bedingungen.
Gleichzeitig muss eine umweltgerechte Entsorgung des hoch belasteten Flow back*] zweifelsfrei geklärt sein.
Der Gesetzgeber ist nun gefordert, die entsprechenden Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vorzunehmen.
Die bestehenden Vollzugsdefizite in Zusammenhang der unzureichenden Umsetzung der EU-UVP [Umweltverträglichkeitsprüfung] Richtlinie [Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates] sind zu beheben.
Die vorgeschlagene Beteiligung von Kommunen und kommunalen Unternehmen mittels eines projektbegleitenden Verfahrens sollte obligatorisch sein.
Insbesondere die unteren Wasserbehörden, aber auch die kommunalen Wasserversorger sollten in den betroffenen Gebieten frühzeitig und umfassend in Erkundungs- und Förderprojekte eingebunden werden.
Aufgrund der Komplexität der Projekte sollten dabei alle Verfahren und eingesetzten Materialen, insbesondere die verwendeten Chemikalien/Additive, transparent und umfassend aufgeführt werden.
Alle vorliegenden Gutachten bescheinigen hier eine unzureichende Datenlage.
*] Flow back: vorhandenes Lagerstättenwasser, das radioaktive Stoffe, gefährliche Kohlenwasserstoffe, sowie giftige Schwermetalle enthält, gelangt zusammen mit der Fracking-Flüssigkeit [Chemikalien, sogen. Frac-Hilfsstoffe] nach oben. Entsorgung des gefährlichen Chemie-Cocktails ist noch völlig ungelöst.