Die Störerhaftung soll wegfallen • Freies WLAN schon lange möglich • Warum setzt SPD bei diesem Sachthema auf Populismus?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Wir sollten vorerst abwarten bevor wir im Dreieck springen!“, mahnt Ratsherr Reiner Gutowski, Vorsitzender der „Die Piraten-PARTEI Ratsgruppe Mönchengladbach“.
Gleichzeitig rückt der ausgewiesene IT-Fachmann und Berater namhafter Unternehmen das ins rechte Licht, was die Mönchengladbacher SPD-Ratsfraktion am 11.05.2016 in einer Pressemitteilung (PM) verbreitete.
„Der erste Gesetzesentwurf wurde als Abschaffung der Störerhaftung verkauft und war eine Mogelpackung. Natürlich wird der Wegfall der Störerhaftung den Fortschritt der freien W-LAN Kultur in Mönchengladbach vereinfachen,“ erklärt Gutowski.
Vereine wie der Freifunk Rheinland e.V. müssten keine kostspieligen Serverlandschaften betreuen, um bei der jetzigen Gesetzeslage – wie jeder andere Provider – vom Providerprivileg zu profitieren.
Entgegen der aktuellen Behauptung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Felix Heinrichs in dieser Pressemitteilung: „Wir haben 2015 in Mönchengladbach die Grundlage für freies WLAN gelegt …“
war auch schon bisher ein flächendeckendes W-LAN-Netz möglich, wie der gemeinsame Antrag von PiPA-Gruppe, DIE LINKE und B90/Grüne belegt, der auf „Freifunk“ gesetzt hatte und weil dieser schon 2014 von der Störerhaftung befreit war.
Daran hätte sich auch Heinrichs erinnern können, denn spätestens im September 2014 hatten sich die JUSOS für die Unterstützung des Antrages von PiPA, Linken und Grünen ausgesprochen.
Seinerzeit hatte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Jugend, Josephine Gauselmann, die Meinung der Jusos so zusammengefasst:
“Wir sehen absolut keine Gründe gegen den WLAN-Antrag und fordern unsere SPD-Fraktion im Stadtrat auf, sich auch in der Kooperation mit der CDU für die Unterstützung des Projektes einzusetzen. Es wäre eine Chance für die kommunale Politik zu zeigen, dass man gemeinsam konkrete Ideen für die Bürgerinnen und Bürger in Mönchengladbach umsetzen kann”,
Während alle weiteren Aussagen in der SPD-PM vom 11.05.2016 kaum erwähnenswert sind, ist doch positiv festzustellen, dass die auf den Gebieten von Sozial- und Integrationspolitik spezialisierte SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel nun auch zum Thema WLAN etwas beizutragen hat.
Dem hingegen erschließt sich nicht, in welchen Zusammenhang Felix Heinrichs das Thema „Störerhaftung“ mit dem Thema „ITK Rheinland“ vermengen will.
Gut, es hat irgendwie etwas mit Kommunikation zu tun, …
Zum Problemfeld der Auslagerung der städtischen IT in die ITK Rheinland nach Neuss erklärte dann auch der Geschäftsführer der „Die Piraten-PARTEI Ratsgruppe Mönchengladbach“, Christian Ibels: „Wir haben uns nach anfänglicher Zustimmung nun gegen diesen Zusammenschluss gestellt. Warum? Weil wir glauben das die Kosten schon in naher Zukunft explodieren werden.“
„Der ausgehandelte Vertrag enthält Lücken und ist unausgegoren. Entgegen der Erklärung im öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses, dass die Stadt nach fünf Jahren wieder zurück kann, ist das nicht der Fall. Die Ersparnis von zwei Millionen Euro werden wir teuer bezahlen“, erklärt PiPA-Sprecher Reiner Gutowski.
Die PiPA-Gruppe werde dies kritisch beobachten und die BürgerInnen über jede Abweichung in Kenntnis setzen.
3.
M. Angenendt schrieb am 18.05.2016 um 18:43 Uhr:
Warum die SPD auf Populismus setzt?
Mehr haben die nicht mehr drauf. Die sind nur noch das Anhängsel der CDU.
2.
Ypsilon schrieb am 18.05.2016 um 15:33 Uhr:
Liebe PIPA-Gruppe,
der glückliche Felix Heinrichs war doch so happy etwas zum Thema beizutragen und vor Begeisterung darüber, dass er so weitreichende Entscheidungen wie das Thema „ITK Rheinland“ mit abnicken darf, kriegt der doch gar nicht mehr mit, dass er da was gründlich missverstanden und vermengt hat.
Nachhaltiges, kostenbewusstes, sachorientiertes und vor allem logisches Denken ist nicht Sache dieser GroKo – man denke nur an diese lächerlichen (dafür sündhaft teuren !) Staubsauger mit denen die GEM-Mitarbeiter hantieren müssen!
Sieht nach mehr aus als es ist und jemals sein kann. Sogar stinknormales kehren mit ‘nem stinknormalen Besen geht schneller! Eine echte Lachnummer.
Die Dinger sind zum Saugen der Straßen genauso geeignet wie die Vermengung von „Störerhaftung“ mit „ITK Rheinland“.
Aktionismus eben, gepaart mit Inkompetenz – was soll dabei rauskommen als solcher Unsinn!
Die Aussage von Herrn Gutowski spricht Bände:
„Der ausgehandelte Vertrag enthält Lücken und ist unausgegoren. Entgegen der Erklärung im öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses, dass die Stadt nach fünf Jahren wieder zurück kann, ist das nicht der Fall.
Die Ersparnis von zwei Millionen Euro werden wir teuer bezahlen“, erklärt PiPA-Sprecher Reiner Gutowski.“
Für diese GroKo, allen voran die beiden Obersülzer Heinrichs (Erfahrung? Fachkompetenz? Kaufmännische Kompetenz?) und Schlegelmilch (der „eigentlich“ als Selbständiger mehr drauf haben müsste – ansonsten dieselben fraglichen Punkte wie vorstehend bei Heinrichs) zählt nur kurzfristiger Erfolg.
Dass scheinbar billige Dinge bei näherer Betrachtung nahezu immer teuer sind – wer sollte denen diese uralte Weisheit verraten?
Man könnte auch von selbst drauf kommen, wenn man sich die Mühe einer kritischen und wirtschaftlichen Betrachtung machen würde, statt nur Vorgekautem zu vertrauen, weil die „Fachleute“ (wird immer wieder gerne genommen! Fachleute sind super und klingt wichtig!) etwas für richtig und gut befinden.
Eine nachhaltige, kompetente, zukunftsorientierte Analyse kriegen die (wollen die das überhaupt?). und der Rest dieser Truppe gar nicht hin.
Diese aufgeblasene, viel zu teure AöR ist solch ein Negativ-Beispiel.
Dafür hält man aber die lästigen Bürger durch eine weitere, teure städtische Gesellschaft fern und möglichst dumm. Nix mit lästigem IFG (Informationsfreiheitsgesetz)!!
Aber was soll’s! Für’s Zahlen, insbesondere auch Draufzahlen haben die doch die Bürger!
1.
Brummbär schrieb am 18.05.2016 um 11:59 Uhr:
Interessant dazu auch eine Entscheidung des BGH für Privatleute wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt:
BGH stärkt Rechte von WLAN-Besitzern
Wer ein privates WLAN betreibt, haftet nicht, wenn erwachsene Gäste darüber Urheberrechtsverletzungen begehen. Das hat der BGH entschieden.
Das Wichtigste in Kürze:
Besitzer von privaten Internetanschlüssen müssen volljährige Gäste und Mitbewohner nicht über Verbote bezüglich Filesharing belehren
Kinder und Jugendliche müssen hingegen vor der Nutzung belehrt werden.
Wenn nicht mehr ermittelt werden kann, wer eine Urheberrechtsverletzung im Gast-WLAN begangen hat, kann nicht mehr pauschal der Betreiber des Netzes haftbar gemacht werden.
Weitere Infos dazu hier:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/bgh-urteil-wlan?pk_campaign=NW-160517-