„Bürokartie-Abbau“ auf Kosten der Bürger und Gerichte
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wer kennt sie nicht, die Diskussionen mit Behörden, die dann nicht selten in (bislang kostenfreien) Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsbescheiden endeten.
Damit ist seit November vorigen Jahres schluss. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber machte mit dem Bürokratieabbau Ernst und schreibt vor, dass bei Unstimmigkeiten der Klageweg zu beschreiten sei.
Bislang musste die Verwaltung ihre Entscheidungsgründe für ihren jeweiligen Verwaltungsakt unter Berücksichtigung des Einspruches des Bürgers noch einmal zu überprüfen und ihre Entscheidung ausführlich begründen, ggf. den Bescheid ändern oder bestätigen. Das war ein wichtiges Instrumentarium für den Bürger.
Seit dem 1. November 2007 direkt der Gerichtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Davon versprach sich der Landesgesetzgeber eine Effizienzsteigerung in den Verwaltungen. Eine Verlagerung solcher – vielleicht leicht klärbarer – Fälle auf die Gerichte wurde nicht nur von diesen abgelehnt.
In der Vergangenheit konnte in vielen Fällen in Widerspruchsverfahren beispielsweise bezüglich Abwassergebühren, Straßenreinigungs- und Müllabfuhrgebühren sowie zu Anliegerbeiträgen durchgeführt. Oft konnten Bürger so abändernde Bescheide erreichen.
Es ist zwar natürlich auch heute und künftig noch möglich, nach Erhalt eines Bescheides Zweifelsfragen zunächst unmittelbar mit der Verwaltung besprechen, eine solche formlose Rücksprache bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, verhindert aber bei „Nichteinigung“ den unmittelbaren Weg zum Gericht nicht.
Man kann unterstellen, dass auch die Bürger für Bürokratieabbau sind. Eine Optimierung gesetzlicher Vorschriften darf jedoch keinesfalls rechtliche Nachteile für die NRW-Bürgers nach sich ziehen.
Außerdem bedeutet das Einreichen einer Klage vor einem Verwaltungsgericht für den Bürger auch eine psychologische, fachliche und oftmals auch finanzielle Hürde und eine Verlängerung des Einspruchverfahrens.
Dieser Weg ist nicht so einfach wie das bisherige Widerspruchsverfahren, sondern stärker formalisiert:
- Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht eingelegt werden und den Kläger, den Beklagten, den Klagegegenstand sowie einen bestimmten Antrag enthalten.
- Darüber hinaus sollen die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angegeben und der angefochtene Bescheid beigefügt werden.
- Auch ist zu berücksichtigen, dass bereits mit Einlegung der Klage ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen ist, dessen Höhe vom zugrunde liegenden Streitwert abhängt.
Das funktioniert meist nicht ohne (kost-verursachende) anwaltliche Hilfe. Die Entlastung der Verwaltungen geht auch diesmal auf Kosten der Bürger und der Gerichte.