Bundestag beschloss Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) • Muss Verfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf von vorne beginnen?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[30.06.2017] Gestern beschloss der Deutsche Bundestag eine umfassende Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Mit der Zustimmung des Bundesrats ist am 7. Juli 2017 zu rechnen.
„Damit werden die gesetzlichen Grundlagen endlich an die europäischen Vorgaben angepasst“, stellt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ Werner Kindsmüller fest.
Für das laufende Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Kapazitäten des Flughafens Düsseldorf bedeute die Änderung, dass das neue Recht Grundlage für die Erteilung der Genehmigung sein müsse.
Da allerdings mit einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Düsseldorf erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zu rechnen ist, müssten die neuen Bestimmungen auf das Verfahren angewendet werden.
Bisher konnte eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen werden, indem Maßnahmen in kleinere Vorhaben aufgeteilt wurden.
„Diese Salamitaktik will der Gesetzgeber nun unterbinden,“ so Kindsmüller.
Wie im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Februar 2017 deutlich geworden ist, hat der Flughafen Düsseldorf keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen sondern nur die zusätzliche Belastung durch die beantragte Erweiterung zum Gegenstand der Prüfungen gemacht.
„Damit liegt eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie nun das Gesetz vorsieht, bis heute nicht vor, obwohl der Flughafen schon mehrere Genehmigungen erhalten hat“ urteilt Werner Kindsmüller.
Nun sei der neue Verkehrsminister gefordert, als Genehmigungsbehörde dafür zu sorgen, dass der Antrag nach Recht und Gesetz beschieden werde.
„Wir fordern vom neuen Verkehrsminister, dass dem Flughafen Düsseldorf auferlegt wird, eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen. Sobald diese vorliegt, muss das Beteiligungsverfahren wieder eröffnet werden. Eine umfassende und gesetzeskonforme Umweltverträglichkeitsprüfung wird den tatsächlichen Belastungen der Menschen in den Anliegergemeinden durch die geplante Erweiterung besser abbilden, als die bisherige Schönfärberei des Flughafens.“
Die Verzögerung habe allein der Flughafen durch seine Salamitaktik zu verantworten, so Kindsmüller.