Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) gibt Auskunft zum Heimfond „Anerkennung und Hilfe“ • Schwierige Verhandlungen mit den Bundesländern [mit O-Ton]

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[14.05.2017] Auf Einladung von Gülistan Yüksel, Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Mönchengladbach, war die Bundesarbeits­ministerin Andrea Nahles (SPD) am 11.05.2017 ins Arbeitslosenzentrum (ALZ) gekommen, um sich über die Arbeitsweise des ALZ, dessen speziellen Problemstellung und die des Volksvereins und der „Neuen Arbeit“ zu informieren.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Gast im ALZ Mönchengladbach: „Das ist etwas Besonderes hier“ [mit O-Ton]

Angesprochen, auf den so genannten Heimfond II (Stiftung „Anerkennung und Hilfe“), der von Bund, Ländern und Kirchen eingerichtet wurde, sollen Kinder und Jugendliche, die  in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren hatten, erklärte Ministerin Nahles, dass die Kosten in Höhe von 288 Mio. EURO nicht „gedeckelt“ seien.

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Aus diesem Budget, das ab dem 01.01.2017 auf 5 Jahre verteilt (2017 bis 2021) zur Verfügung stehen wird, sollen die Betroffenen entschädigt werden.

Um diesen Fond hatte es – so Nahles – ein dreijähriges „Gerangel“ gegeben, weil sich die Bundesländer lange Zeit geweigert hätten, sich daran zu beteiligen. Die Kirchen hingegen seien stets kooperativ gewesen.

Die Geschäftsführung des Fonds ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugeordnet.

Die für Anlauf- und Beratungsstellen, Geschäftsstelle, wissenschaftliche Aufarbeitung veranschlagten 44 Mio. EURO begründete Nahles u.a. damit, dass dieser Aufwand betrieben würde, auch um die Betroffenen zu beraten und bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Allein über 13 Mio. EURO davon sind für die Geschäftsstelle beim BMAS vorgesehen.

Demnach verbleiben etwa 244 Mio. EURO für die Auszahlung an die geschädigten Menschen.

Sollten die insgesamt 288 Mio. EURO nicht ausreichen, würde der Fonds aufgestockt, so Andrea Nahles.

Eine solche Erhöhung würde vermutlich allein aus dem Bundeshaushalt bestritten werden müssen.

ERGÄNZUNG

Bei diesem Besuch der Bundesarbeitsministerin nicht angesprochen werden konnte die Frage, auf welcher Grundlage die Planungen basieren, also mit wie vielen Menschen man rechnet, die als Kinder oder Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. Psychiatrien untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren mussten.

BZMG-Recherchen zufolge geht man zunächst von 97.100 Betroffenen aus, die Ansprüche auf eine pauschale Entschädigungsleistung haben könnten.

Man erwartet weiterhin, dass nur 25% von ihnen Anträge stellen bzw. deren Ansprüche anerkannt würden (= 24.275), woraus Kosten in Höhe von ca. 218,5 Mio. EURO entstehen würden.

Hinzu kämen noch Rentensatzleistungen in Höhe von 5.000 EURO als Entschädigung für durch die Einrichtungen nicht in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge.

Einen solchen Anspruch hätten – so die Schätzungen des „Hilfsfond II“ – etwa 5.126 Personen, was einen Gesamtbetrag von 25,6 Mio. EURO ergeben würde.

In Summe also ca. 244 Mio. EURO für Entschädigungsleistungen.

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