BSK jetzt auch mit Kontaktstelle in Mönchengladbach • Mitnahme von E-Scootern in Bussen bleibt ein Hauptthema des BSK
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Zum 01.05.2016 hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) in Mönchengladbach eine Kontaktstelle eingerichtet. Neben Bergheim, Monheim und Neuss ist dies die vierte BSK-Dependance im Rheinland.
Die Arbeitsschwerpunkte des BSK mit bundesweit über 100 Untergliederungen werden unter anderem durch die UN-Behindertenrechtskonvention Übereinkommen (UN-BRK) bestimmt.
Als seit 2011 vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherschutzverband zählt er zu den qualifizierten Einrichtungen nach § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz UKlaG).
In diesem Bereich betreibt der BSK Aufklärung und Beratung der Mitglieder des Vereins und sonstiger Betroffener und ihrer Familien auf allen relevanten Gebieten und zwar unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes einschließlich verbraucherschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Diskriminierung.
Von diesem Recht macht der BSK zunehmend Gebrauch, z.B. bei der Abmahnung einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft, die nicht barrierefreie und mit öffentlichen Geldern geförderte Wohnungen als barrierefrei beworben hat.
Im Februar 2015 wurden die Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahn AG (BOGESTRA) und die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) und Anfang des Jahres der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) abgemahnt, die aufgrund einer Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seit Monaten Menschen mit E-Scootern von der Beförderung generell ausgeschlossen haben.
Der Abmahnung gegen die BOGESTRA folgte eine Klage des BSK vor dem Bochumer Landgericht. Die Kammer des Landgerichtes stellte sehr kurzfristig ihre „örtliche Nichtzuständigkeit“ fest und verwies das Verfahren an das für NRW „zentral-zuständige“ Landgericht Dortmund.
Diese Verhandlung, an der der Hamburger Anwalt Lars Rieck und der Mönchengladbacher Kontaktstellenleiter Albert Sturm (im Bild links) als BSK-Bevollmächtigte teilnahmen, fand am 31.05.2016 in Dortmund statt.
Das Gericht wies die Klage offensichtlich aus formalen Gründen ab. Die Begründung werde noch ausgewertet, so der BSK.
Unabhängig davon habe es jedoch den Zivilrechtsweg als den richtigen bestätigt, so dass ein Wechsel in die „Verwaltungsgerichtsschiene“ nicht anstehe.
BSK-Geschäftsstellenleiter Ulf-D. Schwarz ergänzt: „So können wir uns in der nächsten Instanz voll auf die inhaltliche Fragestellung des generellen Beförderungsverbotes von E-Scooter-Nutzern konzentrieren können.“
Bereits in Schleswig-Holstein wurde im vergangenen Jahr eine zunächst abgewiesene BSK-Klage in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein revidiert, indem es feststellte, dass E-Scooter keine „gefährlichen Gegenstände“ seien und unter bestimmten technischen Voraussetzungen in Bussen und Bahnen der Verkehrsbetriebe sicher befördert werden könnten.
In der Zwischenzeit hat das OLG in Schleswig die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) zu 1.500 Euro Ordnungsgeld verurteilt, weil sie gegen das im Dezember vom OLG per Urteil verfügte Unterlassungsverbot für E-ScooternutzerInnen ohne Differenzierung von der Beförderung auszuschließen, verstoßen hatte.
Am 18.12.2015 war BSK-Mitglied Sandra Sch. bei der Rückfahrt von einem Arztbesuch von der Beförderung in einem KVG-Bus ausgeschlossen worden.
Der Busfahrer nannte zur Begründung ein allgemeines Mitnahmeverbot für E-Scooter, das aber zu dieser Zeit bereits durch die einstweilige Verfügung des OLG ungültig war.
Wie geht es weiter? Am 4. Juli 2016 beginnt im Landgericht Kiel das Hauptverfahren BSK./. KVG. Da das OLG bereits die Diskriminierung bestätigt hat, hoffen der BSK und seine zahlreich betroffenen Mitglieder auf ein positives Signal für alle E-ScooternutzerInnen.
Hier die Daten zur Mönchengladbacher Kontaktstelle des BSK:
BSK-Kontaktstelle Selbsthilfe Körperbehinderter Mönchengladbach
Albert Sturm
Limitenstr. 150
41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166 998071
E-Mail: ak-sturm@t-online.de