Betreuungsgeld: Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen bewilligt keine Leistungen mehr und nimmt auch keine Anträge mehr an
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zum Betreuungsgeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für nichtig erklärt.
Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld, so die Urteilsbegründung.
Die zuständige Bezirksregierung Münster hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW die Städte und Kreise angewiesen, keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden.
Außerdem wurden die Städte und Kreise gebeten, sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter und Informationen zum Betreuungsgeld zu sperren.
Diese Verfügung hat das Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen, in der die gemeinsame Betreuungsgeldstelle angesiedelt ist, jetzt umgesetzt.