Vorsicht, Falle! Versicherungsschutz: Straßenverkehrsamt warnt die Autofahrer
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmkrvie] Das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen schlägt Alarm. „Immer mehr Autofahrer, die ihre Versicherung wechseln wollen, verlieren ohne ihr Wissen den Versicherungsschutz“, sagt Albert Meurer, der Leiter der Zulassungsstelle.
Hintergrund:
Einige Versicherungen neigen dazu, nach einer schlichten Anfrage des Fahrzeughalters dem Fahrzeugregister eine elektronische Versicherungsbestätigung zu übermitteln.
„Damit wird dann automatisch der aktuelle Versicherungsschutz gelöscht“, so Meurer.
Kommt nämlich kein Vertrag zustande, zieht die fragliche Versicherung den Schutzbrief im Register zurück – und das Fahrzeug ist ohne Wissen des Halters ohne Versicherungsschutz.
Dem Straßenverkehrsamt bleibt nichts anderes übrig, als das betreffende Auto umgehend still zu legen – notfalls mit allem Nachdruck und innerhalb von drei Tagen. Ansonsten, so Meurer, macht die Behörde sich selbst strafbar.
So oder so ist die Sache aber auch für den Halter nicht billig: Sobald das Amt aktiv wird, ist der Autohalter mit 44,40 Euro Gebühren dabei.
Mit Blick auf 21.000 Versicherungswechsel jährlich allein im Kreis Viersen und aktuell rund 217.000 zugelassene Fahrzeuge ist es für das Straßenverkehrsamt ein Ding der Unmöglichkeit, alle Versicherungsanzeigen zu überprüfen.
Meurer: „Wir haben Verständnis dafür, dass eine solche Regelung bei den Fahrzeughaltern auf Unverständnis stößt. Aber die Mitarbeiter der Fahrzeugzulassung können eindeutige rechtliche Vorgaben nicht ignorieren.“
Tipp vom Amt: Der unberechtigt durch Fehler der Versicherung Belastete sollte sich bei der Versicherung schadlos halten. Und:
„Die Autofahrer sollten der Versicherung auf keinen Fall Daten wie Fahrgestell-Nummer und Kennzeichen geben. Denn Versicherungsbestätigungen ohne diese Daten werden automatisch zurückgewiesen“, sagt Meurer.