Hauseigentümer & ihre Feuerstätten • Teil I: Bevollmächtigter Bezirks­schorn­steinfeger gibt Hinweise • BZMG-Hand­reichungen in Vorbereitung [mit Video]

Georg Gärtner [ - Uhr]

[03.06.2017] Hauseigentümer können hinsichtlich des wichtigen Themas „Feuerstättenschau“ nicht über die spezielle Fachkenntnis verfügen.

Dennoch stehen sie für ihre Feuerstätten (Heizungen, Schornsteine, Offene Kamine usw.) in einer großen Verantwortung.

Damit sie die Feuerstättenschauen von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern sachgerecht einschätzen können, konnte bei der Suche nach fachlicher Begleitung für die Entwicklung von Handreichungen ein ausgewiesener Fachmann für BZMG gewonnen werden.

Es handelt sich um den in Berlin tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Frank Ludwig, der auch Verfasser der empfehlenswerten Broschüre  „Schwarzer Mann, was nun?“ ist, in der er am Beispiel eines Feuerstättenbescheides die freie Schornsteinfeger- und Kaminkehrerwahl seit 2013, leicht und verständlich erklärt.

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Mein Hauptthema ist das „Beschwerdemanagement“.

Falls ein Eigentümer mit den Arbeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers unzufrieden sein sollte und sich beschweren möchte, kann ich gerne diesbezüglich auf der Basis eigener Erfahrungen ehrenamtliche Hilfestellung leisten.

So bestehen Chancen, dass Beschwerden bei den zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Wirkung nicht verfehlen.

Denn es sind nicht wenige Fälle bekannt, in denen Aufsichtsbehörden abwiegeln und Antworten zu Beschwerden geradezu „erbettelt“ werden mussten.

Anfragen an mich bitte per Mail über die BZMG-Redaktion redaktion@bz-mg.de.

Foto: Bernd Kasper | pixelio.de

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