Polizei: Wichtiger Hinweis für motorisierten Zweiradfahrer
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Motorradfahrer kennen sie, wissen, dass sie nicht zugelassen sind und nicht den erforderlichen Schutz bieten. Dennoch werden sie immer wieder beim Fahren getragen. Die Rede ist von nicht zugelassenen Helmen, die in der Regel nur aus einer dünnen Plastikschale mit einer ebenso dünnen Styroporeinlage bestehen.
Diese Halbschalen, bei denen der Ohr- und Nackenbereich frei bleiben, verfügen über keinerlei Schutzwirkung. Die Ungeeignetheit dieses Modegags als Motorradhelm hat auch der TÜV-Rheinland in einem Gutachten festgestellt. Für die Polizei gilt deshalb, das Tragen dieser Helme mit aller Konsequenz zu unterbinden!
So gestern geschehen auf der Theodor-Heuss-Straße: Ein 35-jähriger Viersener Motorradfahrer war nur geringfügig zu schnell in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Dennoch wurde diese Kontrolle für ihn teuer.
Der Harleyfahrer trug, wie nicht wenige andere Chopper-Fahrer auch, statt eines zugelassenen Motorradhelms nur ein so genanntes. Für den Viersener bedeutete das, dass ihm neben einem Verwarngeld in Höhe von 15 EUR die Weiterfahrt untersagt werden musste. Er sah es gelassen, fuhr mit dem Taxi zum nächsten Fachhandel und kaufte sich einen neuen – diesmal geeigneten Helm.
Einen tags zuvor angehaltenen Kurierfahrer traf es härter. Nachdem er seinen Roller abgestellt hatte, da ihm die Weiterfahrt mit seinem Braincap untersagt wurde, sah er keine andere Möglichkeit, als seine große Gepäcktasche zu schultern und seinen Weg zu Fuß fortzusetzen.