VdK fordert gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Solange Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und benachteiligt werden, ist Inklusion noch lange nicht erreicht.“
Das erklärte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des gestrigen internationalen Tages der Menschen mit Behinderung. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung gehöre zum Grundverständnis unserer Gesellschaft.
Nach wie vor treffen Menschen mit Behinderung auf viele Barrieren im Alltag, etwa beim Reisen mit der Bahn oder beim Besuch von Schulen, Universitäten, Kinos, Theatern, Arztpraxen und Gaststätten. „Behinderung darf niemanden ausgrenzen. Inklusion muss am Arbeitsplatz, in der Schule und im Alltag gelebt werden“, fordert Mascher.
Vor allem die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Ziel des VdK. Mit über 177.000 Arbeitslosen sei die Situation schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt immer noch „besorgniserregend“, obwohl sie überdurchschnittlich oft eine hohe Qualifikation mitbrächten.
„Wir fordern mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Es darf zudem nicht sein, dass 37.000 deutsche Betriebe keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen. Arbeitgeber, die sich der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte komplett entziehen, sollen eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen“, so Mascher.
Aus Sicht des VdK ist das geplante Bundesteilhabegesetz ein wichtiger Schritt, um die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter zu verbessern.
„Es ist längst überfällig, die Eingliederungshilfe zugunsten behinderter Menschen zu reformieren und auf ihre individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden. Dabei ist auch ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik notwendig. Menschen mit Behinderung dürfen nicht länger als Objekte der Fürsorge behandelt werden, sondern sie müssen als gleichberechtigte Menschen anerkannt und ihnen muss die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zugesichert werden“, so Mascher.
Der VdK begrüßt, dass im Zuge der Reform der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung auch die Kommunen entlastet werden sollen.
„Es muss aber sichergestellt werden, dass dadurch keine Leistungslücken für Menschen mit Behinderung entstehen. Wir fordern zudem weitere sozialpolitische Verbesserungen für die Betroffenen. Dazu gehören einkommens- und vermögensunabhängige Assistenzleistungen sowie eine unabhängige Beratung der Betroffenen.“
Das Wichtigste sei jedoch immer noch, dass die Barrieren in den Köpfen aller Menschen, vor allem auch der Entscheidungsträger, abgebaut werden.
„Krankheit und Behinderung können jeden zu jeder Zeit von heute auf morgen treffen. Nur vier Prozent aller Behinderungen sind angeboren. Die meisten Behinderungen werden durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht“, so Mascher.