VdK erstreitet Grundsatzurteil zu Freibeträgen
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der VdK meldet aktuell, dass er erfolgreich ein Musterstreitverfahren geführt hat: „Eltern können künftig bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Freibeträge geltend machen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag können für jedes Kind bei der Berechnung der Zuzahlung 5.808 statt bislang nur 3.648 Euro vom Einkommen abgezogen werden.“
Detailinformationen dazu finden Sie auf der Homepage des Sozialverbandes VdK Deutschland.