Jugendschutz: Polizei und Stadtverwaltung überprüften Kioske
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am Nachmittag des 31.05.2012 wurden in einer Gemeinschaftsaktion von Polizei, Ordnungsamt und Fachbereich Kinder, Jugend und Familie insgesamt elf Trinkhallen und Kioske im Stadtgebiet von Mönchengladbach überprüft.
Dabei wurde eine 17-jährige Jugendliche beauftragt, Zigaretten oder hochprozentigen Alkohol im Rahmen einer Testkaufaktion zu erwerben. Beide Produkte dürfen nach dem Jugendschutzgesetz der Altersgruppe der eingesetzten Testkäuferin nicht zugänglich gemacht werden.
Dennoch wurde in sieben von elf überprüften Betrieben ohne Kontrolle der Ausweispapiere oder Rückfrage nach dem Alter die gewünschte Ware an die Jugendliche verkauft.
Gegen die Verkäufer werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie haben mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals alle Verkäufer eindringlich darauf hin, die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Aufgrund des desolaten Testergebnisses sind Folgekontrollen bereits in Planung.
[PM]
3.
M. Angenendt schrieb am 3.06.2012 um 15:14 Uhr:
@AnaBolika und Jürgen Pfeiffer
Absolute Zustimmung. Ihren Ausführungen kann ich mich nur anschließen.
Die Trinkhallen und Kioske führen (nicht nur) in unserer Stadt ohnehin schon ein gewisses „Eigenleben“.
Diese dürfen, so sie es wollen und können, rund um die Uhr geöffnet haben. Was an sich nicht schlecht wäre, wenn sich da nicht vor allem in den Abendstunden (besonders den späten) fröhliche „Gesprächsrunden“ (manchmal auch weniger fröhliche, da streitende) zusammen finden würden, die die gesamte Nachbarschaft, ja Straße beschallen.
Mehr oder weniger feuchtfröhlich, da vor dem „Büdchen“ auch sehr oft alkoholische Getränke konsumiert werden, was angeblich nicht erlaubt sein soll. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wen das stört, der muss sich gleichgesinnte suchen, die nach 22.00 auch ihre Ruhe haben wollen, Protokolle führen, besser noch Beweisfotos machen (Empfehlung Ordnungsamt).
Letzteres wird sehr „leicht“ sein, da von den Betroffenen bestimmt nicht mit Wohlwollen akzeptiert, dass sie per Blitzlicht abgelichtet werden. Spätestens ab dem zweiten Fotoversuch wird es garantiert sehr ungemütlich.
Für Stadt und Politik war das sicher ne prima Entscheidung keine Öffnungszeiten mehr vorzuschreiben. Dann muss man auch keine mehr kontrollieren und die Bürger können nicht mehr meckern, sondern sind nun auch noch dran zu beweisen, wenn es läuft wie beschrieben.
Wer sich gestört fühlt ist selber schuld und wird unter „Meckerer“ einsortiert. Polizei verweist zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt zuckt nur mit den Schultern und empfiehlt vorgenannte Vorgehensweise.
So schafft sich die Stadt lästige Pflichten vom Hals.
2.
Juergen Pfeiffer schrieb am 3.06.2012 um 01:10 Uhr:
Ich sehe solche Überprüfungen ebenfalls als notwendig an, jedoch sollte dies real geschehen. Die hier beschriebene Methode erinnert mich stark an sogenannte Scheinkäufe im Rauschgiftbereich.
Hat jemand von uns die Scheinkäuferin gesehen? Sieht sie aus wie 22? Wird sie morgen 18?
Ohne das Problem bagatellisieren zu wollen:
Meiner Meinung dreht es sich vornehmlich nicht darum, dass solche Genußmittel an Jugendliche im Grenzbereich des Erwachsenwerdens, sondern auch an OFFENSICHTLICHE Kinder verkauft werden.
Dies festzustellen erfordert intensiveren Einsatz der Behörden, als auch selbstbewusste Bürger, die solche Feststellungen den Behörden melden….besser noch Zivilcourage zeigen, und den Verkäufer auf sein Fehlverhalten ansprechen.
1.
AnaBolika schrieb am 1.06.2012 um 20:01 Uhr:
Dieses Vorgehen des Ordnungsamtes war überfällig, in anderen Städten wird dies viel intensiver und mit Nachdruck durchgeführt, das Jugendschutzgesetz besteht in MG anscheinend nur auf dem Papier.