Nist- und Brutstättenschutz: Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Gebüschen nur bis Ende Februar zulässig
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Auch wenn man es sich derzeit nicht so recht vorstellen kann, doch nicht mehr lange und es wird wärmer, die Bäume und Sträucher werden sprießen und es beginnt die neue Brutsaison der heimischen Vögel.
Damit diese ungestört ihre Nester bauen und erfolgreich ihre Jungen aufziehen können, dürfen Bäume, Hecken oder Gebüsche ab dem 01. März 2013 nicht mehr gerodet oder stark zurückgeschnitten werden.
Dieses Verbot zum Schutz der heimischen Vögel gilt dann bis Ende September. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Gärten im Frühjahr auf Vordermann bringen oder neu gestalten möchten, sollten sich beeilen und die erforderlichen Schnitt- und Rodungsarbeiten bis Ende Februar durchführen.
Auch Baugrundstücke, die im anstehenden Frühjahr oder Sommer bebaut werden sollen, sollten bis Ende Februar von Gehölzen freigestellt werden.
Bei allen Fäll- und Rodungsarbeiten sind die Vorgaben der Baumschutzsatzung und des Landschaftsplanes der Stadt Mönchengladbach zu beachten.