Methangas-Anlage Wanlo: Auch Rechtsanwälte zeigen juristische Folgen für die Stadt auf
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Sollte sich eine Ratsmehrheit für den Bau der umstrittenen Methangas-Anlage ergeben, wird das Thema „Methangas-Anlage Wanlo“ die Gerichte befassen.
Dass die so sein werde, hatte die Bürgerinitiative Wanlo schon mehrfach erklärt.
So hatten einige Mitglieder der BIW auch zwei Rechtsanwälte mit der Prüfung der einzelnen Sachverhalte beauftragt, die sich dann auch bei der gestrigen Sitzung der Anhörungskommission zu Wort meldeten.
Der Düsseldorfer Anwalt für Verwaltungsrecht und Spezialist für Bürgerbeteiligung, Robert Hotstegs, verwies noch einmal auf die großen Bedenken seines Mandanten hinsichtlich der Methangas-Anlage und die formalen Aspekte und Bedingungen, unter denen die erste Anhörung durchgeführt wurde.
Rechtsanwalt Hotstegs äußerte Zweifel daran, ob die zweite Anhörung als „bloße Ergänzung“ der ersten Anhörung einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.
Aus den ihm vorliegenden Unterlagen gehe hervor, dass potenzielle Belastungswerte ausschließlich und isoliert aus Sicht der Methangas-Anlage angesprochen seien.
Eine ganzheitliche Betrachtung der Immissionsbelastungen, beispielsweise hinsichtlich Lärm, Feinstaub usw. sei ebenso wenig vorgenommen worden, wie die Belastungen aus dem Braunkohletagebau. Eine Belastungsprognose für die Bevölkerung wäre als Gesamtbetrachtung zwingend notwendig gewesen. Hiervon wolle er sich bei seiner bevorstehenden Akteneinsicht überzeugen oder sich überraschen lassen.
Überrascht zeigte sich Hotstegs bereits jetzt von der Tatsache, dass ein Flächennutzungsplan mit der Änderungsnummer 192 verabschiedet worden sei, die 191. Änderung jedoch aktuell mit der Methangas-Anlage noch in der Beratung sei; schmunzelnd meinte er, dass sich der Rat hier „selbst überholt“ hätte.
Dass dieser Einwurf durchaus auch einen ernsten Hintergrund hatte, wird dadurch deutlich und nicht minder brisant, weil die 192. Änderung die Erweiterung des Gewerbegebietes „Regiopark“ betrifft.
Den Regiopark hatte die NVV als Standort für die Methangasanlage ausgeschlossen, u.a. weil die Gemeinde Jüchen dagegen sei (was mittlerweile als unwahr widerlegt wurde), aufwendige Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen erforderlich und hohe Grundstückspreise wirtschaftlich unattraktiv seien.
Rechtsanwalt Hotstegs vermutete und werde dementsprechend bei der Akteneinsicht darauf achten, dass bei der Auswahl des Grundstückes in Wanlo die 192. Änderung des Flächennutungsplanes und damit nicht das gesamte Gewerbegebiet „Regiopark“ berücksichtigt worden sei.
Hotstegs schloss mit der Feststellung aus Sicht des Juristen, dass die Vielzahl der Einwendungen und der massive Widerstand aus Wanlo und den anderen Orten dazu führen würden, dass sich Aufsichtsbehörden mit dieser Angelegenheit zu befassen hätten. Auch prognostizierte Hotstegs eine Vielzahl von langen Rechtsstreitigkeiten, die auf unterschiedlichen Feldern und in mehreren Instanzen geführt würden.
Er empfahl, dass die Stadt auch dem Rechnung tragen solle, dass diese Streitigkeiten über mehrere Jahre und mehrere Instanzen gehen würden; man müsse einen langen Atem haben.
Aufmerksamer Zuhörer war der städtische Fachbereichsleiter Bernd Hinz, der in Vertretung seines Fachabteilungsleiters Dr. Rhein die Sitzung der Anhörungskommission begleitete; Dr. Rhein war krank.
Hinz erlebte auch den Auftritt von Rechtsanwalt Heusler, der auf ähnliche Problembereiche hinwies, wie zuvor Rechtsanwalt Hotstegs.
Fast zum Eklat entwickelte sich dessen verbale Auseinandersetzung mit Ralph Baus, als der Anwalt forderte, dass die Aufzeichnung der Sitzung sofort beendet werden solle.
Baus hatte zwar zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben, dass aufgezeichnet würde, um den Stenografinnen des externen Büros die Überprüfung ihrer schriftlichen Aufzeichnungen zu ermöglichen, jedoch die Zustimmung der Teilnehmer nicht eingeholt.
So entwickelte sich ein heftiger Disput in dessen Verlauf Baus dann doch das Abschalten des Aufzeichnungsgerätes für die Dauer der Ausführungen von Heusler veranlasste.
Vorher hatte Rechtsanwalt Heusler die Anwesenden, die ebenfalls gegen eine Aufzeichnung seien, aufgefordert sich zu erheben. Dass Baus mit einer solchen „Abstimmung“ nicht einverstanden war und dies auch deutlich artikulierte, half nichts: es meldete sich fast die Hälfte der Anwesenden.
Aus juristischer Sicht deckten sich die Einschätzungen Heuslers im Wesentlichen mit denen von Rechtsanwalt Hotstegs, wobei die „Aufzeichnungsproblematik“ ihn wohl noch beschäftigen könnte.
Ein juristisches Nachspiel dürfte auch die Tatsache haben, dass das Protokoll aus der Anhörung vom 04.11.2010 „im Umlauf“ war, in dem jeder Adressat dieses Protokolls sehen konnte, welcher Bürger in dieser Veranstaltung was gesagt hatte.
Mindestens zwei Teilnehmer der Anhörung am Donnerstag hatten nämlich „ihre“ eigenen Äußerungen vom 04.11.2010 mit ihrem Namen, also ohne Schwärzungen nachlesen können und diese Seiten auch mitgebracht.