Hitze – Technische Regel für Arbeitsstätten seit dem 23.06.2010 in Kraft
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Leider, „hitzefrei“ gibt es für Arbeitnehmer immer noch nicht. Auf den Arbeitgeber kommen jedoch seit Juni 2010 einige Änderungen in Sachen raumklimatischem Arbeitsschutz zu. Die Anpassung der alten Arbeitsstätten-Richtlinie ist nunmehr abgeschlossen:
Die neue „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 Raumtemperatur“ löst seit Juni 2010 die seit 2001 gültige „Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen“ ab.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es jetzt mehr Arbeitsschutz in heißen Sommermonaten gibt, da nun konkretere Empfehlungen und Abstufungen vorliegen:
- Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz soll 26° C nicht überschreiten. Selbst wenn die Außenlufttemperatur 26° C überschreitet, soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um erträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
- Ist direkte Sonneneinstrahlung für hohe Raumtemperaturen verantwortlich, soll entsprechender Sonnenschutz angebracht werden.
- Ab einer Raumtemperatur von 30° C während der Arbeitszeit sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das fängt bei kleinen Dingen an, wie der Bereitstellung von Getränken. Und geht bis in organisatorische Strukturen, z.B. die Einführung einer Arbeitszeitregelung, um während der heißesten Stunden des Tages nicht arbeiten zu müssen.
- Über 35° C am Arbeitsplatz sind nicht zumutbar.
Die Richtlinie schreibt u.a. vor: „ … so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.“