DIE LINKE: „Neue Bestimmungen zur Wohnraumnutzung für Hartz-IV-Empfänger umsetzen“
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Fraktion der Partei DIE LINKE kritisiert die fehlende Umsetzung der seit dem 1.1.2010 durch die Landesregierung geänderten Wohnraumnutzungsbestimmungen durch die Verwaltung. In einem Brief an den Beigeordneten Dr. Schmitz fordert sie zur Vermeidung von Nachteilen für die Betroffenen sofortiges Handeln.
„Angesichts der erheblichen materiellen Nachteile, die den LeistungsbezieherInnen entstehen können, hat die Fraktion kein Verständnis dafür, dass die Umsetzung auf die lange Bank geschoben wird.“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Helmut Schaper.
Des Weiteren hat die Fraktion einen Brief an den Leiter der ARGE, Herrn Klaus Müller mit der Bitte gesandt, seinerseits tätig zu werden, um materielle Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden.
Nach den neuen Nutzungsbestimmungen erhöht sich die als angemessen geltende Wohnungsgröße für eine alleinstehende Person von 45 qm auf 50 qm und für einen zwei Personenhaushalt von 60 qm auf 65 qm, für jede weitere Person im Haushalt um zusätzlich 15 qm.
Damit würden sich auch die angemessenen monatlichen Mietobergrenzen um 26 EUR je 5 qm erhöhen. Ebenso wirkt sich die Regelung erhöhend auf die angemessenen Heizkosten aus.
Aus Sicht der Fraktion sind von daher alle Umzugsaufforderungen wegen nicht angemessener Wohnungsgröße bzw. Wohnungsmieten sofort zu stoppen und gemäß den neuen Wohnraumnutzungsbestimmungen zu überprüfen.
Das gleiche gelte für Kürzungen der Energiekosten. Falsche Bescheide sollen nach Forderung von DIE LINKE rückwirkend von Amtswegen zu korrigieren. Ferner müssten alle Umzugswünsche auf Grundlage der neuen Bestimmungen entschieden werden.