Bildungspaket kommt allmählich an – erst rund 800 Anträge liegen vor

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-mg[PM MG] Das zum 1. April per Gesetz in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket gelangt allmählich in die Köpfe der Betroffenen. Die Zahl der Eltern, die Leistungen aus dem Bildungspaket für ihre Kinder beantragen, steigt.

Der Fachbereich Soziales und Wohnen registriert eine zunehmende Tendenz bei den Anträgen der Leistungsberechtigten. Knapp vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes sind bei Stadtverwaltung und Jobcenter rund 800 Anträge eingereicht worden: Tendenz steigend.

„Das Thema erreicht allmählich den Personenkreis, die auch die Leistungen in Anspruch nehmen dürfen“, so Fachbereichsleiter Willi Houben.

„Wir rechnen in den kommenden Wochen mit zahlreichen weiteren Anträgen. Uns war allerdings von Anfang an klar, dass das Bildungspaket auch kein Selbstläufer werden würde“.

Wie der Fachbereichsleiter weiter ausführt, sind die Zuständigkeiten für Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsberechtigte geregelt. Für diesen Personenkreis ist die Stadtverwaltung zuständig.

Im Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Straße 2, ist in der ersten Etage (Raum 114) eine entsprechende Anlaufstelle eingerichtet worden.

Hartz IV-Empfänger können die Bildungs- und Teilhabeleistungen über das Jobcenter erhalten.

In Mönchengladbach können rund 15.000 Kinder und Jugendliche von einkommensschwachen Haushalten von dem Bildungspaket profitieren, das entsprechende Leistungen von der Erstattung der Kosten für eine Klassenfahrt über die Vereinsmitgliedschaft bis zur ergänzenden Lernförderung beinhaltet.

Insgesamt 4,5 Millionen Euro erhält die Stadt für das Leistungspaket vom Bund. Anträge zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen können im Jobcenter in der Viktoriastraße 52 und in der Limitenstraße 144-148 sowie beim Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt, Verwaltungsgebäude Oberstadt, gestellt werden.

Außerdem gibt es die Anträge im Internet unter www.moenchengladbach.de und www.jobcenter.de.

Bisher keine Kommentare

Ihr Kommentar