Arbeitslosengeld II – Erhöhung ab dem 01. Januar 2015
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II bekommen ab dem 01.01.2015 mehr Geld. Die Erhöhung beläuft sich auf bis zu 8.- Euro monatlich.
Für eine alleinstehende Person beispielsweise erhöht sich die Regelleistung von 391.- Euro auf 399.- Euro.
Die neuen Beträge im Überblick:
- Alleinstehende, Alleinerziehende, Partner/in minderjährig: 399 Euro (+ 8,00 Euro)
- Zwei volljährige Partner, jeweils: 360 Euro (+ 7,00 Euro)
- Volljährige unter 25 Jahren: 320 Euro (+ 7,00 Euro)
- Jugendliche von 14 – 17 Jahren: 302 Euro (+ 6,00 Euro)
- Kinder von 6 – 13 Jahren: 267 Euro (+ 6,00 Euro)
- Kleinkinder von 0 – 5 Jahren: 234 Euro (+ 5,00 Euro)
Entsprechend erhöhen sich auch die Mehrbedarfe für bestimmte Lebenslagen, die sich prozentual am Eckregelsatz orientieren. Die Anpassungen erfolgten automatisch zum Jahreswechsel und können den Änderungs- bzw.
Bewilligungsbescheiden für Leistungen ab Januar 2015 entnommen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich.
Bei Rückfragen steht das Jobcenter unter der Servicerufnummer: 02161/9488-0 Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:45 bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:45 bis 14:00 Uhr zur Verfügung.