FWG-Mitgliederversammlung nicht satzungsgemäß und möglicherweise anfechtbar? • Leitet Erich Oberem den Anfang vom Ende „seiner“ FWG ein?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Den BZMG-Artikel vom 11.02.2014 zum Vorhaben von Erich Oberem (Archivbild), den FWG-Fraktionsvorsitzenden Bernd Püllen wegen „vereinsschädigenden Verhaltens“ aus der FWG ausschließen zu lassen, haben überproportional viele BZMG-Besucher gelesen. Ähnlich umfangreiche Zugriffe auf facebook.
Zu hören war aus Nicht-FWG-Kreisen, dass Erich Oberem schon vor seinen Andeutungen beim Empfang des Prinzenpaares am 09.02.2014 („Die werden sich noch wundern“) am Rande der Aufsichtsratssitzung von NEW mobil & aktiv am 06.02.2014 sich sehr konkret ausgedrückt hatte.
Dabei sei deutlich erkennbar geworden, dass es sich um eine breit angelegte persönliche Attacke Oberems gegen Bernd Püllen handelt und weniger um ein wirkliches „Problem“ der FWG als Partei.
So sahen es im Übrigen im Laufe der vergangenen Woche auch Gesprächspartner aus anderen Mönchengladbacher Parteien.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Einladung an die FWG-Mitgliedschaft, die uns ein FWG-Mitglied mit der Bitte um Veröffentlichung übermittelte, in einem ganz besonderen Licht:
Hier die genaue Tagesordnung:
- Begrüßung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Stand der Wahlkampfvorbereitungen
- Darstellung und Diskussion der derzeitigen Lage der FWG
- Entscheidungen, die nach der Diskussion unter TOP 4: notwendig werden
- Verschiedenes
Die FWG ist rechtlich keine Partei, obwohl sie im Sprachgebrauch als solche bezeichnet werden kann.
Bemerkenswert ist, dass die Tagesordnung keinen Beschlussentwurf enthält, aus dem erkennbar ist, welche „Entscheidungen … notwendig werden“.
Daher können Mitglieder auch nicht erkennen, worauf sie sich einstellen können und welche Tragweite ihr Erscheinen oder Fernbleiben haben könnte.
Erich Oberem lässt die FWG-Mitglieder also vollkommen im Dunkeln und verstößt damit ganz offensichtlich gegen die vermutlich von ihm selbst maßgeblich erarbeitete Satzung.
In dieser heisst es unter Punkt „Entscheidungsbefugnisse“:
„Der Vorstand bereitet die Entscheidungen der Mitgliederversammlung vor, indem er Beschlußentwürfe vorlegt.“
Nach Aussagen von Vereinsrechtsexperten könnten sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung wegen Nichteinhaltung der Satzung (fehlende Beschlussvorlagen bei der Einladung) angefochten werden.
Auch hinsichtlich der „Vereinsschädigung“ bewegt sich Oberem auf einem schmalen, rechtlich fragwürdigen Weg mit noch nicht absehbaren Konsequenzen.
Dass Oberem offensichtlich darauf abhebt, dass Kooperationen bei situativen Sachentscheidungen mit politischen „Gegnern“ schon den „Tatsbestand“ einer Vereinsschädigung erfüllen, ist vollkommen realitätsfern.
Auch weil weder im Grundsatzprogramm noch in der Satzung der FWG zu Kooperationen mit politischen Wettbewerbern Aussagen getroffen und demnach auch nicht ausgeschlossen werden.
Hinsichtlich „Ausschluss aus wichtigem Grund“ heisst es in der FWG-Satzung:
„Wichtige Gründe sind z.B. die Verweigerung der Wahlkampfunterstützung oder anderes gegen die Interessen der FWG gerichtetes Verhalten.“
Alle diese Fehleinschätzungen nähren den Verdacht, dass Oberem seine Rolle als Vereinsvorsitzender missinterpretiert und auf Grund persönlicher Befindlichkeiten und ohne jeden Grund, den ungeeigneten Versuch unternimmt, einen vermeintlichen „Konkurrenten“ auszuschalten, weil er ihm politische Erfolge nicht gönnen kann.
Dabei lässt Oberem vollkommen außer Acht, dass er (im aktuellen „Fall“) Bernd Püllen, aber auch im „Fall“ des mittlerweile aus der FWG ausgetretenen Peter Blümel zwei der erfolgreichsten FWG-Politiker der Kommunalwahl 2009 im weitestens Sinne mobbt bzw. auf subtile Art und Weise gemobbt hat.
Bernd Püllen erreichte 2009 im Wahlbezirk 31 (Giesenkirchen-Süd) mit 20% der Stimmen bei einem Plus von 2,5% gegenüber 2004 das beste Ergebnis aller FWG-Kandidaten.
Im Wahlbezirk 01 (Rheindahlen Ortskern) steigerte Peter Blümel 2009 den FWG-Anteil gar um 5,3% auf 13,60%
Demhingegen stagnierte 2009 die FWG im Wahlbezirk von Erich Oberem (04 Hardt) bei 8,7%.
So gesehen steuert Erich Oberem „sein“ FWG-Schiff, besonders jedoch sich selbst geradezu in die politische Bedeutungslosigkeit.