Untere Landschaftsbehörde informiert: Kennzeichnungspflicht für Reitpferde
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass bei Ausritten in Wald und Flur die Pferde mit gültigen Reitkennzeichen zu kennzeichnen sind.
Nach dem Landschaftsgesetz NRW muss jeder, der das private Grundstück verlässt und auf Straßen, Wirtschaftswegen oder im Wald reitet, sein Pferd kennzeichnen. Die Reitkennzeichen – mit gültigen Jahresplaketten – müssen gut sichtbar, beidseitig am Pferd angebracht sein.
Anträge für die Jahresplaketten 2008 oder erstmalige Erteilung von Reitkennzeichen werden unter der Telefonnummer 02162-391406, per E-Mail unter cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de oder planungsamt@kreis-viersen.de oder schriftlich entgegengenommen.
Die Jahresplaketten und Reitkennzeichen werden dann per Post versandt.
Eine persönliche Abholung ist während der Sprechzeiten montags, von 7.30 bis 15.30 Uhr, dienstags bis freitags, von 7.30 bis 12.30 Uhr, beim Landrat des Kreises Viersen, Amt für Planung und Umwelt, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Zimmer 1210 möglich.