Fahrradverkehr – Radeln gegen den Strom: Verwaltung überprüft Freigabe weiterer Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Es ist ein kleiner Eingriff mit großer Wirkung: Wenn Radfahrern erlaubt wird, Einbahnstraßen auch gegen die vorgeschriebene Richtung zu befahren, kann sich die Wegstrecke für sie mitunter deutlich verkürzen.
Schließlich müssen sie keinen Umweg mehr in Kauf nehmen, um die Einbahnstraße zu umgehen. ^
Für die Verwaltung steht das Öffnen der Einbahnstraßen für Radler aktuell im Fokus, trägt es doch dazu bei, das Radfahren in Mönchengladbach attraktiver zu machen.
Seit 1997 gibt die Verwaltung immer mehr Einbahnstraßen beidseitig frei.
„Wir haben in der Vergangenheit absolut positive Erfahrungen mit der Regelung gemacht, die möglich ist, wenn es keine Ampeln gibt und Tempo 30 vorgeschrieben ist“, erläutert Reinhold Gerhards, Leiter des Ordnungsamtes.
Für den Radverkehr geöffnet wurden von den insgesamt 128 Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen in der Vergangenheit insgesamt 53 Einbahnstraßen, unter anderem in Mönchengladbach die Croonsallee von der Yorckstraße bis zur Kaiserstraße sowie die Regentenstraße von der Bismarckstraße bis zur Viersener Straße und in Rheydt die Hugo-Preuss-Straße von der Limitenstraße bis Odenkirchener Straße und die Waisenhausstraße von der Hugo-Preuss-Straße bis zur Stresemannstraße.
Bald könnte es aber schon mehr davon geben. Weitere 14 Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen werden derzeit geprüft, ob sie für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden können.
So sollen im Zusammenhang mit Anwohnerparkregelungen die Straßen in den Gründerzeitvierteln Ost und West für den Radfahrer-Gegenverkehr geöffnet werden.
Vorgesehen ist hier eine durchgehende Radverbindung parallel zur Bismarckstraße.
Der städtische Fachbereich Stadtentwicklung und Planung untersucht derzeit das Wohnquartier im Bereich zwischen Viersener- und Eickener Straße, Humboldt- und Hohenzollernstraße.
„Jeder einzelne Straßenzug muss gesondert betrachtet und untersucht werden, was nicht immer ganz einfach ist“, so Verkehrsplaner Martin Scheel.
„Die geschwindigkeitsbeschränkte Fahrbahn muss mindestens 3,50 Meter breit sein, besser noch vier Meter, um Autofahrern und Radfahrern ausreichend Platz einzuräumen“, ergänzt er.
Außerdem müssen für Fußgänger ausreichend breite Gehwege zur Verfügung stehen, die Parkstreifen eine ausreichende Breite aufweisen und die Strecken einen gut einsehbaren Verlauf haben.
„Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist, können die Straßenzüge für den Rad-Gegenverkehr geöffnet werden“, so Reinhold Gerhards.
Vor der Freigabe müssen die Straßenzüge allerdings noch für den Radverkehr ummarkiert und entsprechende Hinweisschilder installiert werden.