Erneut Verkehrsänderung in der Rheydter Innenstadt beschlossen: Bezirksvertretung Süd beschließt „Durchstich“ von Marktstraße in die Bachstraße
Red. Rheydt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit dem Thema Verkehrsführung in der Rheydter Innenstadt hat sich die Bezirksvertretung Süd erneut befasst und einen Beschluss gefasst, der Änderungen vorsieht.
Demnach soll die Einbahnstraßen-Fahrtrichtung in der Marktstraße von der Harmoniestraße bis zur Einfahrt Parkhaus der Shoppinggalerie gedreht werden, so dass zukünftig wieder vom Harmonieplatz das Parkhaus in der Shopping-Galerie erreicht werden kann.
Der Teilbereich der Marktstraße zwischen Parkhaus und Friedrich-Ebert-Straße kann unverändert jeweils einspurig stadtauswärts und in Richtung Parkhaus befahren werden.
Der im Rahmen der Baumaßnahme Marienplatz eingeführte Zweirichtungsverkehr in der Bachstraße soll beibehalten werden.
Dadurch bleibt die direkte Zufahrt vom Rheydter Ring (Wilhelm-Schiffer-Straße) zum Parkhaus der Shopping Galerie erhalten und der Marienplatz als ein zentraler Fußgängerbereich in der Rheydter Innenstadt bleibt den Fußgängern und den Bussen vorbehalten.
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Süd die Verwaltung beauftragt, zwei weitere Verkehrsänderungen im City-Bereich zu untersuchen.
So soll überprüft werden, welche Auswirkungen die Drehung der Fahrtrichtung in der Harmoniestraße, die derzeit als Einbahnstraße von der Marktstraße in die Stresemannstraße führt nach sich zieht.
Bei einer Drehung würde der Verkehr zukünftig von der Stresemannstraße in die Bachstraße gelenkt.
Dies hätte zur Folge, so der zweite Prüfauftrag an die Verwaltung, dass auch die Stresemannstraße in Fahrtrichtung Westen bis zur Harmoniestraße für den Verkehr frei gegeben wird.