S28 • Teil I: Viersener Bahn-Wunschträume erzeugen Alpträume in Neuwerk
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Kreis Viersen hat am 22.04.2009 eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur Streckenverlängerung der Regiobahn bis nach Venlo bei der euregio rhein-maas-nord eingereicht.
Die als Regiobahn bezeichnete S-Bahnlinie S28 führt derzeit von Mettmann über Düsseldorf Hbf., Neuss Hbf. bis zur Haltestelle Kaarster See. Die Fortführung der Strecke von Kaarst über Willich-Schiefbahn, Neersen nach Viersen würde eine rund 14,3 km lange Neubaustrecke bedeuten.
Im Wesentlichen würde solch eine Strecke auf stillgelegten Trassenteilen verlaufen. Und das schreckte nun Neuwerker Anwohner auf, die z. T. diese Trassen gärtnerisch nutzen und gepachtet haben.
Verwaltung und Politiker beruhigten erst einmal die zahlreichen Zuhörer in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 14.05.2009: Es stellt sich zu aller erst die Frage der Wirtschaftlichkeit als Voraussetzung für weitere, konkrete Planungen.
Die Stadt Mönchengladbach hat Interesse an dem Ausbau des Schienennetzes in Interregio-Qualität (Venlo, Eindhoven) und sucht die Schnellverkehrsanbindung, nicht jedoch einen Ausbau der S28.
Auch die Politiker können sich mit den Viersener Wunschträumen nicht anfreunden. Bezirksvorsteher Norbert Post (CDU) sieht gegenwärtig weder Sinn noch Nutzen. Die CDU Neuwerk lehnt eine Reaktivierung der alten Bahntrasse rundweg ab.
Die Neuwerker SPD ist gleichfalls um die Interessen der Anwohner besorgt. Laut Verwaltung befindet sich die Bahntrasse im Eigentum der Deutschen Bahn AG, Anwohner haben jedoch Pachtverträger mit der Stadt Mönchengladbach.
Was ist korrekt? Wer ist denn nun Eigentümer? Die Verwaltung wird sich nun erst einmal kundig machen …
Vermutlich ist das Bundeseisenbahnvermögen zuständig, weil sie als Eigentümer für die Ländereien und Grundstücke zuständig ist. Grundstücke und Ländereien, die für den Eisenbahnbetrieb nicht gebraucht werden, werden vom Bundeseisenbahnvermögen i. d. R. an Pächter oder Käufer übertragen.
Die Übertragung solcher Trassen geschieht seitens des Bundeseisenbahnvermögens im Rahmen eines Generalpachtvertrags.
Als Zwischenpächter zur Vermarktung und Betreuung des Pachtgeländes an einzelne Pächter fungiert dann die Bahn-Landwirtschaft.
Da, wo die Bahn-Landwirtschaft kein Interesse zeigt, z. B. bei Streubesitz, können Gemeinden und anders interessierte auch direkt von der Immobilienabteilung der DB AG Gelände erwerben oder pachten.
Im Falle der diskutierten Strecke gab es weder ein Verkaufsangebot, noch sind im Rahmen eines Generalpachtvertrages die Grundstücke als Gartenland verpachtet worden. Daraus könnte man schließen, die stillgelegte Strecke sollte irgendwann wieder reaktiviert werden.
Der Geschäftsbereich Netz der DB AG ist für die technischen Abläufe zuständig und dessen Arbeit muss allerdings erst einmal angestoßen werden. Der Kreis Viersen hat dies mit seinen Beschlüssen angeregt.
Die bis zum Jahresende vorliegende Studie kann nun auch sicher stellen, dass mittel- und langfristig keine Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebes beabsichtigt ist.
Eine Entwidmung ist je nach Ergebnis dann endgültig möglich und das Gelände könnte dann verkauft werden.
So gesehen könnte die für Aufregung gesorgten Viersener Wunschträume künftig Neuwerkern Anwohnern ruhigeren Schlaf bescheren.