Wenn Behörden Auskünfte verweigern – Bürger sollen Verstöße gegen Informationsfreiheitsgesetz melden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Seit 2001 haben Bürger Anspruch darauf, dass Behörden ihnen auf Anfrage Einblick in ihre Akten gewähren. Nicht immer kommen die Ämter dieser Informationspflicht aber nach. Das Bündnis „NRW blickt durch“ ruft die Bürger deshalb auf, solche Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz des Landes zu melden.
„Wir wollen damit einen besseren Überblick darüber gewinnen, wo es hakt. Und wir suchen Belege für die Notwendigkeit eines Transparenzgesetzes“, erläutert Alexander Trennheuser von der Initiative „Mehr Demokratie“ den Aufruf.
Der Verein hatte im April zusammen mit dem Bund der Steuerzahler und der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland eine Kampagne für mehr Transparenz in Nordrhein-Westfalen gestartet.
Mit Hilfe eines Transparenzgesetzes sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Behördeninformationen gelangen.
Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und vieles mehr sollen im Internet verfügbar gemacht werden.
„Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz macht es den Bürgern wirklich nicht leicht. Bei Anfragen über FragDenStaat.de kommt es nicht selten zu verzögerten oder ungenügenden Antworten“, weiß Stefan Wehrmeyer, der die Internetseite betreut, auf der Bürger online Auskunftsanfragen an Behörden richten können.
Als Beispiel nennt er eine Anfrage zu den Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten, die mit der Begründung abgelehnt wurde, es ginge um personenbezogene Daten, die nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fielen.
Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Lepper hatte in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht die Auskunftsverweigerung durch Behörden bemängelt.
So hatte ein Bürger in einer Stadt vergeblich Auskunft darüber verlangt, welchen Kaufpreis die von der Kommune erworbenen 6,6 Millionen gelben Säcke gehabt hätten.
Die Stadt hatte die Auskunftserteilung trotz Beanstandung mit Hinweis auf zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt.
In einer anderen Stadt sei einem Antragsteller die Auskunft zu einem Bauprojekt verweigert worden, obwohl die Stadt zur Information des Antragsstellers verpflichtet sei.
Betroffene Bürger können Probleme mit auskunftsverweigernden Behörden telefonisch bei Mehr Demokratie unter der Nummer 02203-592859 oder im Internet unter http://www.nrw-blickt-durch.de/ melden.