Grillen in den städtischen Grünanlagen nicht überall erlaubt
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bei schönem Wetter laden die Grünanlagen und Parks der Stadt jetzt wieder dazu ein, sich einen schönen Tag im Freien zu machen.
Für viele Besucher gehört der Grill zum Picknick mit Freunden und Familie dazu. Anwohner oder andere Parkbesucher können sich dadurch jedoch gestört fühlen.
Für Besucher, die gerne in den städtischen Grünanlagen grillen möchten, sind im Freizeitpark Rheindahlen zwischen Mennrather Straße und Stadtwaldstraße, im Freizeitpark Dahl an der Brunnenstraße sowie im Stadtwald Rheydt an der Dahlener Straße Grillplätze ausgewiesen.
Im Stadtwald ist die zum Grillen freigegebene Fläche durch grüne Markierungen an Holzpfählen zu erkennen.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass außerhalb dieser Bereiche und in den übrigen Grünanlagen das Grillen nicht gestattet ist. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger für ein friedliches Miteinander diese Regeln zu beachten und keine Abfälle in den Parks zurückzulassen.