Zentralbibliothek: Rückgabe Grundstück Blücherstraße an Brandts-Nachfahren nicht auszuschließen?
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In der Angelegenheit Zentralbibliothek Blücherstraße liegt – wie schon berichtet – dem Oberbürgermeister Norbert Bude nunmehr ein Schreiben des Anwaltes von Brandts-Urenkelin Oda Walendy vor, das den Ratsfraktionen ebenfalls zuging.
In diesem Schreiben vom 10.04.2013 [Öffnen duch Klick auf Grafik] fordert der Emmericher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Franz Kulka, OB Bude zum Wiederaufleben des in der Schenkungsurkunde vereinbarten Kuratoriums auf. Dieses Gremium ist wohl im Laufe der Jahre „eingeschlafen“.
Das „herrschaftliche Haus mit Garten“, wie es in der Schenkungsurkunde vom 17. März 1926 heißt, soll von der Stadt zur „würdigen Unterbringung der Stadt-Bibliothek sowie zu Archiv-und Museumszwecken benutzt werden“.
Unter Punkt 5 dieser Urkunde wird ebenfalls bestimmt: „Das ganze vorbezeichnete geschenkte Besitztum muss stets ein ungeteiltes Ganzes bleiben.“
Weiter wurde festgelegt: „die Verwaltung des ganzen Besitztums soll durch ein Kuratorium geführt werden, welches aus zwölf Personen und dem jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt München-Gladbach oder seinem amtlichen Stellvertreter als Vorsitzenden bestehen soll.“
Durch die starke Zerstörung des Gebäudes im zweiten Weltkrieg wurde ein Wiederaufbau unmöglich war, so dass zum Ende der 1950er Jahre der Neubau einer Bibliothek durch die Stadt auf dem Grundstück Blücherstraße diskutiert wurde.
Am 22. Mai 1959 tagte das Kuratorium unter Vorsitz des damaligen Oberbürgermeisters Maubach, wegen des Neubaus einer Bibliothek auf dem Grundstück der Carl-Brandts-Stiftung. Die Witwe des Stifters, Paula Brandts und Franz Brandts nahmen ebenfalls teil.
Wie Walendys Anwalt mitteilt, wurde anlässlich dieser Sitzung unter anderem erklärt:
„… Das Kuratorium solle sozusagen das Bollwerk sein gegenüber etwaigen späteren Absichten, die Carl-Brandts-Stiftung zweckzuentfremden …“.
Er kommt deshalb zu dem Schluss, dass bereits alles darauf hindeute, „dass die Schenkung unter Auflagen auch heute zu beachten ist“ und seine Mandantin sich diesem Auftrag verpflichtet fühle.
Gegen eine beabsichtigte Umnutzung und anderweitige Verwendung des der Stadt geschenkten Grundbesitzes wendet sich Oda Walendy. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„ln einer das Andenken an den Erbauer des ursprünglichen Bibliothekgebäudes stehenden Tradition und als leibliche Nachfahrin der Stifter, zugleich aber auch auf Grund einer ihr dadurch zustehenden Rechtsstellung, wendet sich unsere Mandantin auch gegen das Verfahren, in der die beabsichtigte Umnutzung und anderweitige Verwendung des unter Auflagen der Stadt geschenkten Grundbesitzes durchgeführt wird.
Würde dies so fortgeführt werden, würde sie darin auch eine deutliche und angreifbare Zweckverfehlung der Schenkung ihrer Vorfahren sehen. Dies würde letztlich auch eine Rückgabe des Geschenks nicht ausschließen.“
Dies widerspricht der Rechtsauffassung der Ampel, die auch durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Lothar Beine in seiner Rede während der Ratssitzung am 13.03.2013, dargelegt wurde. Dieser hatte erklärt, dass dem Stiftungszweck durchaus genüge getan werde, wenn aus dem Verkauf des Grundstückes ein Neubau an der Hindenburgstraße finanziert würde.
Eine Rechtsauffassung, die Walendys Anwalt nicht teilt, zumal er die rechtliche Stellung der Erben (Stifter-Nachfahren), deren Zustimmung zu dem geplanten Bibliotheks-Neubau 1959 durch das Kuratorium und Budes Amtsvorgänger Maubach eingeholt wurde, dadurch als bestätigt ansieht und die Auffassung vertritt, dass dies von den Stiftern auch so gewollt war.
Wörtlich heißt es am Ende des Schreibens: „Unsere Mandantin erwartet als Nachfahre heute dieselbe Einbindung durch die Stadt, ohne dass sie damit bereits jetzt eine Zustimmung oder Ablehnung in Aussicht stellt.
Sollte indes ohne ihre Beteiligung und Zustimmung verfahren werden, müssen wir uns allerdings alle rechtlichen Schritte vorbehalten.“