FWG wird Sondersitzung des Stadtrates zum Thema Stadtbibliothek beantragen – Kulturdezernent Fischer (CDU) versäumt Aufklärung über Schenkung – Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl?

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Dass die FWG für den Erhalt der Zentralbibliothk an der Blücherstraße steht, ist bekannt. Dies bestätigte am vergangenen Freitag (22.03.2013) ihr Fraktionsvorsitzender Bernd Püllen in einem BZMG-Redaktionsge­spräch und erläutert die Beweggründe für eine Sondersitzung des Rates.

Dabei wurde auch deutlich, dass Kulturdezernent Dr. Gert Fischer (CDU) seine Zusage nicht eingehalten hat, bis zur Ratssitzung am 13.03.2013 Aufklärung über Zusammenhänge mit der Schenkung des Geländes an der Blücherstraße für den Rat aufzuarbeiten.

Hier das Interview mit Bernd Püllen:

BZMG:

Herr Püllen, Sie bzw. die Freie Wählergemeinschaft, haben die politische Szene in Mönchengladbach damit einigermaßen überrascht, dass Sie eine Sondersitzung zum Thema Zentralbibliothek beantragen werden.

Sind Sie als Fraktion schon alleine berechtigt, den Antrag zu stellen oder brauchen Sie eine größere Anzahl von Mitstreitern, die dem Antrag zustimmen?

Bernd Püllen:

Die Gemeindeordnung sieht vor, dass ein Fünftel der Ratsmitglieder den Antrag auf eine Sondersitzung stellen muss. Zweite Variante ist, eine Fraktion kann zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt, der dann benannt werden muss, eine Sondersitzung beantragen. Das würden wir dann in Anspruch nehmen.

BZMG:

Fraktion heißt ja bei den Städten in unserer Größenordnung, dass sich drei zusammenschließen können. In Wegberg sind es, meine ich, z.B. zwei, weil diese Gemeinde kleiner ist.

Was ist Ihre Intention gewesen, dass Sie diesen Weg beschreiten wollen oder haben Sie den Antrag bereits gestellt?

Püllen:

Wir werden wahrscheinlich am Montag den Antrag abschicken. Wir werden das Wochenende nutzen ihn zu formulieren.

Hintergrund ist für uns, dass wir nicht möchten, dass die Situation, sagen wir mal „so dahin dümpelt“.

Wir haben nach wie vor keine Grundlagen, keine Zahlen vorgelegt bekommen.

Der Ratsbürgerentscheid bedarf ja derselben Vorgaben wie ein Bürgerbegehren.

Das heißt, er geht mit demselben qualitativen Niveau einher. Das bedeutet die Kostenfragen und alles was damit zusammenhängt, müssen sauber ausgearbeitet werden.

Auf diese Weise möchten wir einen gewissen Druck erzeugen, so dass man dann auch in relativ kurzer Zeit zu einer Entscheidung kommt.

Zweite Variante wäre gewesen, bis zur nächsten Ratssitzung – die ist erst Ende Mai – zu warten. Bis zu den Sommerferien wäre es zeitlich nicht möglich darüber dann einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

Das heißt, dieser würde in den Herbst dieses Jahres gehen.

Das halten wir für unangemessen, ein weiteres halbes Jahr eine Situation zu etablieren, die im Nichts ist.

BZMG:

Irgendwie könnte es auch sein, dass Sie mit Ihrem Antrag für diese Sondersitzung der Ampel auch noch eine Brücke bauen.

Die Parteien könnten in sich gehen und ihre Mitglieder befragen und mit diesem Mitgliedervotum dann in die Ratssitzung gehen.

Haben Sie darüber auch schon einmal nachgedacht? Als „Brückenbauer“ hat sich die FWG ja auch im Fall von Herrn Dr. Fischer erwiesen.

Püllen:

Für uns ist entscheidend, dass wir davon ausgehen, wenn das Bürgerbegehren käme, die 8.300 Unterschriften, zum Tragen kämen. Davon sind wir fest überzeugt. Wir würden sicher auch unseren Teil mit dazu beitragen.

Von daher wird mit unserem Vorpreschen jetzt eigentlich eine Hürde abgebaut, nämlich die, dass man in eine Situation kommt, dass das Bürgerbegehren überhaupt notwendig wird.

Es gibt ja nur drei Möglichkeiten, wenn die Sondersitzung sich mit dem Tagesordnungspunkt beschäftigt.

Die erste ist, die Ampel zieht freiwillig ihren Antrag zurück. Das wäre aus unserer Sicht sachlich der richtigste Weg.

Die zweite ist, die Ampel wäre mit einem Ratsbürgerentscheid nicht einverstanden, dann käme es so oder so zu dem Bürgerbegehren.

Dritte Variante ist, man stimmt für einen Ratsbürgerentscheid, dann wird die Bürgerschaft darüber abstimmen, ob sie für einen Neubau ist oder nicht.

Aber dann sehr zeitnah, ohne dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen, wie z.B. Grundstücke erworben werden.

BZMG:

Das Procedere für einen Bürgerentscheid ist ja länger als das für einen Ratsbürgerentscheid. Weil die Bürgerinitiative vorher noch diese 8.000 Unterschriften sammeln muss.

Das heißt, Sie wollen das beschleunigen, indem Sie einen Ratsbürgerentscheid mit stützen würden, wenn die Ampel nicht zurückzieht.

Püllen:

Ja, die Verwaltung wird gezwungen endlich Fakten auf den Tisch zu legen, die bisher ja leider auch eher oberflächlich vorhanden sind, und man verhindert, dass durch den jetzigen Ratsbeschluss weitere Verwaltungsarbeit blockiert wird.

Auf Grund dieser Tatsachen sagen wir, es soll entschieden werden und dies auch schnellstmöglich.

BZMG:

Hat Herr Dr. Fischer eigentlich die Informationen, die zu der Schenkung von Herrn Oberem abgefordert wurden, geliefert? In der Ratssitzung war nichts davon zu hören.

Püllen:

Wir haben auch nichts. Es ist ja im Kulturausschuss zugesagt worden, letztendlich auch nachher noch einmal im Finanzausschuss, diese Zusammenhänge für den Rat aufzuarbeiten.

Das ist bisher von Herrn Dr. Fischer nicht geleistet worden. Jedenfalls haben wir als FWG keine Informationen erhalten.

BZMG:

Haben Sie schon Resonanz aus der Verwaltung, vom Oberbürgermeister? Es stand ja heute nur in der Presse, es war ja noch nichts formal da.

Püllen:

Nein, noch keine Reaktion.

BZMG:

… und von anderen Parteien?

Püllen:

Nein, auch nicht.

BZMG:

Ist ja noch alles sehr frisch.

Püllen:

Ich nehme an, so habe ich es auch in der Zeitung gelesen, die Ampel berät heute. Wir werden am Montag den Antrag auf jeden Fall rausschicken.

BZMG:

Welche Frist ist dafür notwendig?

Püllen:

Zehn Tage. Innnerhalb von zehn Tagen muss der Rat geladen werden. Es sind Osterferien, so dass dann wahrscheinlich Mitte/Ende April der Rat einberufen werden muss.

BZMG:

Danke für das Gespräch und Ihren Besuch.

 

Daraus ist zu schließen, dass die FWG einen Ratsbürgerentscheid beantragen könnte. Dazu wäre eine Mehrheit von 2/3 der Ratsmitglieder erforderlich.

Dies setzt bei den aktuellen politischen Verhältnissen voraus, dass sowohl Mitglieder der Ampel als auch der CDU einen FWG-Antrag unterstützen und für einen Ratsbürgerentscheid votieren.

Auch wenn nicht wenige Stimmen aus der SPD-Fraktion einen Ratsbürgerentscheid fordern, dürften sich zunächst die „Neubau-Hardliner“ in der Ampel nicht damit einverstanden erklären.

Auch die CDU hat kein Interesse an einem Entscheid, weil sie der Ampel nicht zu einem Ausweg aus der verfahrenen Situation verhelfen will.

Damit würde alles auf ein langwieriges Verfahren Bürgerbegehren – Ablehnung im Rat – Bürgerentscheid hinauslaufen.

Terminlich bedeutet dies aller Voraussicht nach eine Zusammenlegung des Bürgerentscheides mit der Bundestagswahl  am 22.09.2013.

Das wiederum könnte zur Folge haben, dass die Diskussionen an den Bundestagswahlständen in Mönchengladbach vom Thema „Zentralbibliothek Blücherstraße“ dominiert werden.

Ob die Bundestagskandidaten der Ampel-Parteien sich das antun wollen?

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