Kommunale Abgaben für Straßensanierungsmaßnahmen: CDU will Zahlung in Raten ermöglichen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Norbert Post hat Erfahrung mit der Situation, wenn Bürger von der Stadt aufgefordert werden, Abgaben für Straßensanierungsmaßnahmen zu leisten.
„Nicht nur einmal sind dann betroffene Grundstückseigentümer zu mir gekommen, weil die Höhe der zu leistenden Abgaben sie überfordert hat“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete, der in dieser Situation bisher nur empfehlen konnte, bei der Verwaltung um eine Stundung der nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu zahlenden Beträge zu bitten.
Damit tun sich allerdings insbesondere finanzschwache Kommunen, zu denen auch Mönchengladbach gehört, ausgesprochen schwer, denn sie müssen in diesen Fällen die Beitragsausfälle vorfinanzieren.
Das kann sich demnächst ändern, denn die CDU-Fraktion hat im Düsseldorfer Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, Zahlungen von KAG-Beiträgen auch in Raten leisten zu können.
Norbert Post: „Dieser Weg ist bisher nur in Ausnahmefällen möglich, und deshalb will die CDU, dass die Möglichkeit der Ratenzahlung gesetzlich klar geregelt wird. In anderen Bundesländern hat sich das in der kommunalen Praxis bereits bewährt.“
Er weist darauf hin, dass nach dem Vorschlag der CDU-Fraktion zukünftig die Kommunen selbst entscheiden soll, ob und bei welchen Straßensanierungsmaßnahmen sie ihren Bürgern die Ratenzahlung der KAG-Beiträge ermöglichen will.
„Dazu müssten die Räte in den Kommunen immer dann, wenn sie vor allem aufgrund des finanziellen Volumens einer Maßnahme die Notwendigkeit sehen, Ratenzahlung anzubieten, eine entsprechende Satzung beschließen“, sagt Norbert Post.
„Über die Satzung wird dann festgelegt, dass es für einen definierten Straßenabschnitt für eine bestimmte Zeit einen Aufschlag auf die Grundsteuer gibt. Das ist verbraucherfreundlich und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.“
Zur Verbraucher- bzw. Bürgerfreundlichkeit gehört für den CDU-Landtagsabgeordneten allerdings auch, dass den Bürgern frühzeitig angekündigt wird, wenn für Straßensanierungsmaßnahmen KAG-Beiträge erhoben werden, und die zeitnahe Abrechnung.
„Wenn Grundstückseigentümer von einem Beitragsbescheid überrascht werden, weil er nicht angekündigt war oder aber erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten, kann ich die Verärgerung darüber gut verstehen“, sagt Post.