Biotop in Giesenkirchen zerstört – Grüne drohen Investor mit Strafanzeige
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Vor zehn Tagen machten Anwohner der Konstantinstraße in Giesenkirchen auf Rodungsarbeiten auf dem Grundstück der Firma Lambert zwischen dem denkmalgeschützten Grundstück Haus Langmaar und dem Gewerbegebiet Langmaar aufmerksam: Ein Großteil der Bäume und Gehölze dort waren entfernt worden. Zu Recht?
Diese Frage trugen besorgte Anwohner an den Grünen-Bezirksvertreter Hajo Siemes heran.
„Es bestehen diverse Auflagen, die im Zuge dieser Rodung nicht beachtet wurden“, stellte daraufhin Hajo Siemes fest und verweist auf den Bebauungsplan 691/O (Stadtbezirk Ost, Gebiet nördlich der Konstantinstraße, zwischen dem denkmalgeschützten Grundstück Haus Langmaar und dem Gewerbegebiet Langmaar Fabrikantenvilla Pferdmenges und die zugehörige Parkanlage), der im Juli 2010 verabschiedet wurde.
Im Vorfeld der Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde nach Einspruch von Anwohnern, der Landesgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V, (LNU) und vom Bezirksvertreter Hajo Siemes ein Teil des Geländes aus diesem Bebauungsplan wegen des Vorkommens seltener Vögel und eines wertvollen Baum- und Heckenbestands unter Schutz gestellt.
In einem städtebaulichen Vertrag wurden dem Investor (Firma Lambert) strenge Auflagen zum Erhalt dieses schützenswerten Biotops gemacht.
„Jetzt, wenige Tage vor Beginn der Schonfrist für Bäume, Sträucher und Hecken, wurde eine Rodung in diesem Gebiet vorgenommen und damit die gesamt schützenswerte Fläche zerstört“, so Siemes.
Dabei, so der Grünen-Politiker weiter, sei im Bebauungsplan ausdrücklich festgehalten worden, dass der Wechsel aus Freiflächen und Gehölzen im westlichen sowie der naturnahe Zustand mit krautigem Unterwuchs im östlichen Teilbereich der nördlichen Randeingrünung erhalten bleiben sollte.
Grund: Frei wachsende Hecken und Bäume im Wechsel mit extensiv genutzter Wiese bieten seltenen Vögeln wichtigen Lebensraum. Aus dem jetzt gerodeten Gebiet sollten Brutvögel wie Mäusebussard und Turteltaube nicht durch Störungen verdrängt werden.
Auch sollten kurz vor den Arbeiten im Umfeld Fledermauskästen aufgehängt werden.
„Für den Fall, dass Abriss- und Rodungsmaßnahmen durchgeführt werden, war die Auflage klar, dass diese durch ökologische Baubegleitung zu betreuen ist“, sagt Siemes weiter. „All diese Auflagen und noch andere mehr hat der Investor vermutlich ignoriert und sich darüber hinweggesetzt.“
Siemes fordert für die Grünen nun eine restlose Aufklärung der Angelegenheit und, wenn dies nötig sein sollte, eine Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Verursacher.
„Außerdem muss der Investor veranlasst werden, schnellstens die Fläche wieder ökologisch herzurichten, um eine artgerechte Nutzung durch viele Vogelarten, die nun vertrieben sind, wieder herzustellen“, fordert Siemes.
Er hatte nach Bekanntwerden der Rodungen umgehend den Umweltdezernenten der Stadt Mönchengladbach, Bernd Kuckels, sowie die Untere Landschaftsschutzbehörde eingeschaltet. Hajo Siemes: „Wir werden den Vorgang weiter verfolgen.“