„Ich glaub’, die AWO zockt hier ganz kräftig ab“ – AWO-Vorstand Uwe Bohlen (SPD) nicht nur deshalb in Erklärungspflicht [Artikel auch als PDF]

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Mit diesen Worten begann ein Telefongespräch mit Maria Muster (Red: Name geändert), die unsere Zeitung vor Monatsfrist anrief. Grund für diese Vermutung war ein sogenannter Betreuungsvertrag mit der AWO.

Und in der Tat, die AWO fordert per Vertrag von Senioren, die in Wohnungen an der Bachstraße „betreut“ wohnen wollen, jährlich über 900 EURO für so genannte Betreuungsleistungen, die den Begriff „Betreuung“ allerdings nicht im geringsten verdienen.

„Betreutes Wohnen“, mit dem die AWO und andere Organisationen in Mönchengladbach werben, suggeriert, dass dieselben sich auch um die Senioren kümmern.

Im Wohnobjekt an der Bachstraße, dessen Eigentümer und Vermieter die Bauunternehmung Jessen ist, zahlen die Mieter monatlich 76 EURO für einen Betreuungsvertrag „Betreutes Wohnen“, der folgende „Basisleistungen“ umfasst: „Beratung“, „Vermittlung“ und „Information“. Mehr nicht! Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Basispaket, wodurch lediglich die Möglichkeit besteht von der AWO Auskünfte zu erhalten!

Möglichkeiten, von denen beispielsweise bei öffentliche Stellen kostenfrei Gebrauch gemacht werden kann.

Schon eine solche seniorengerechte Wohnung mieten zu können, ist nicht ganz „ohne“. „Das war nur möglich, weil wir Mitglied in der AWO wurden,“ war damals Maria Musters Wahrnehmung.

Vertrauensvoll habe sie seinerzeit unterschrieben, aber keineswegs einen Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft in der AWO (wie sich später herausstellte), sondern einen Betreuungsvertrag „Betreutes Wohnen“.

Der Mietvertrag mit der Firma Jessen folgte. Damit habe es auch nie ein Problem gegeben, erklärte die über 70jährige.

Erst als sich mehrere Senioren miteinander unterhalten hatten, wurde diesen klar, dass Sie weder AWO-Mitglieder geworden waren, noch „betreut“ wurden, sie also Geld sozusagen zum Fenster hinauswarfen.

Die sehr zeitnah beieinander liegenden Unterzeichnungen des „Betreuungsvertrages“ mit der AWO und dem Mietvertrag mit Jessen schürte nun die Angst, dass sie im Falle der Kündigung des Betreuungsvertrages auch ihre Wohnung verlieren würden, so dass sie sich erst, nachdem feststand, dass es sich hierbei rechtlich nicht um einen Kopplungsvertrag handelt (was auch unzulässig gewesen wäre), den „Betreuungsvertrag“ kündigten.

Die Reaktion von Karl-Heinz Lenßen, Fachbereichsleiter I Gesundheits- und Sozialdienst und III Arbeit und Beruf bei der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Mönchengladbach e.V., beschrieben einige Vertragskündiger damit, dass er ihnen brüsk erklärt habe, dass sie dann zukünftig auch ihren Mülleimer selbst nach draußen stellen müssten, obwohl dies nie Bestandteil des so genannten „Betreuungsvertrages“ war.

Auch habe sich seitdem das Klima zwischen Lenßen (Bruder des ehemaligen AWO-Vorstandes Hans Dieter Lenßen) und ihnen merklich abgekühlt. Auch Kontakt zwischen den nicht mehr vertraglich „gebundenen“ Bewohnern mit „seinen“ Mitarbeitern hatte sich Lenßen verbeten.

 „Betreuungsvertrag“

Der Betreuungsvertrag besteht aus einem „Basispaket“ und „zusätzlichen Wahlleistungen, die je nach Inanspruchnahme einzeln abgerechnet werden“.

Der basiert auf einem so genannten Betreuungskonzept.

Das jährlich 912-EURO-teure „Basispaket“ enthält:

  • Beratung
  • Vermittlung von Dienstleistungen
  • Information der Bewohner

Wenig überraschend ist, dass fast alle Leistungen, zu denen die AWO berät, die sie vermittelt und worüber sie informiert, von der AWO oder einer der AWO -Gesellschaften erbracht werden, die als gGmbH gegründet wurden.

Somit wird der AWO-Betreuungsvertrag zu einem von den potenziellen Kunden teuer finanzierten Akquisemittel dieser Gesellschaften, zumal die wenigsten Mieter die „Basisleistungen“ vollumfänglich und allenfalls einmalig (also nicht monatlich regelmäßig) in Anspruch nehmen.

Es wäre naiv zu glauben, dass AWO -Mitarbeiter bei „Beratung“, „Vermittlung“ und „Information …“ auch auf Alternativen, wie Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder private Anbieter aufmerksam machen würden (dürfen).

Kündigungsmöglichkeiten findet man im Vertragstext nur sehr verklausuliert, ja bisweilen als kryptische Beschreibungen, in jedem Fall (nicht nur für Senioren) vollkommen intransparent. 

AWO -Struktur

Die Arbeiterwohlfahrt wurde 1919 als „Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt“ in der SPD gegründet. Dieser „Hauptausschuss“ bezweckt die Mitwirkung der Arbeiterschaft bei der Wohlfahrtspflege, um hierbei die soziale Auffassung der Arbeiterschaft durchzusetzen. Insbesondere will er die gesetzliche Regelung der Wohlfahrtspflege und ihre sachgemäße Durchführung fördern.

Heute ist die AWO in weit größerem Maße als früher Trägerin sozialer Aufgaben und Dienstleistungen. In allen Bereichen legt sie Wert darauf, soziale Aufgaben der Gegenwart mit dem Blick auf die Zukunft zu lösen – „mit der Erfahrung für die Zukunft!“ ist auf der Homepage der Mönchengladbacher AWO zu lesen.

In den acht Mönchengladbacher Ortsvereinen hatte der „e.V.“ imJahr 2010 insgesamt ca. 1.370 Mitglieder. Mit über 570 Mitgliedern ist der Ortsverein Wickrath der weitaus größte.

Im Gegensatz zu den meisten Vereinen, Verbänden und anderen AWO-Organisationen in NRW und darüber hinaus wird bei der AWO Mönchengladbach der Vorstand nicht von Mitgliedern oder deren Delegierten gewählt, sondern von einem 12-köpfigen Präsidium „berufen“, das bei einer „Kreiskonferenz“ von Delegierten der Ortsvereine auf vier Jahre gewählt wird.

Diese Präsidiumsmitglieder sind:

  • Hermann Jansen (SPD), Vorsitzender
  • Friedel Coenen (ehem. IG-Metall-Vorsitzender Mönchengldbach) stellvertretender Vorsitzender
  • Helga Jansen, stellvertretende Vorsitzende
  • Hans-Willi Körfges MdL (SPD), stellvertretender Vorsitzender
  • Norbert Bude (SPD), Oberbürgermeister
  • Werner Hoek(B90/Die Grünen), Fraktionsgeschäftsführer
  • Heinz Kempkens
  • Günter Nagel
  • Dr. Hans-Peter Schlegelmilch (CDU), Fraktionsvorsitzender
  • Klaus Schmitz, ehem. Integrationsbeauftragter derStadt Mönchengladbach
  • Rainer Stroepen (CDU)

Dass das Präsidium als Aufsichtsgremium der AWO-GmbHs faktisch Aufsichtsratsfunktion hat, ist in keiner der aktuellen Handeslregistereintragungen wiederzufinden.

AWO als kommunaler „Big Player“ in der Mönchengladbacher Sozialindustrie

Die Veränderung der Satzung im Jahr 2009 (bis zu diesem Zeitpunkt existierte ein ehrenamtlich tätiger Vorstand), weist darauf hin, dass die AWO Mönchengladbach e.V. in Ortsvereinen noch eine ehrenamtliche Struktur aufweist, der Kreisverband selbst jedoch unter Leitung einer einzigen Person ein „Leuchtturm“ in der einträglichen Mönchengladbacher Sozialindustrie ist.

Dies beweist die große Zahl von Leistungsverträgen, insbesondere mit der Stadt Mönchengladbach, die in regelmäßigen Abständen und ohne erkennbare kritische Reflexion verlängert werden.

Das hat nicht nur mit dem Vorstand der AWO e.V. zu tun, der nach dem Rückzug des CDU-Mannes Dieter Lenßen nur noch aus Uwe Bohlen (SPD) besteht.

Der hat folgende Funktionen inne (Quelle: Ratsinformationssystem der Stadt Mönchengladbach):

  • SPD-Ratsherr
  • Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
  • Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
  • Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
  • Alleiniger hauptamtlicher Vorstand des AWO-Kreisverbandes Mönchengladbach e.V.
  • Stellv. Vorsitzender des AWO-Ortsvereins Wickrath,
  • Stellv. Aufsichtsratsmitglied Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach
  • Vorsitzender der Trägerversammlung des JobCenters
  • Beiratsmitglied des JobCenters
  • Geschäftsführer der AWO-Familienservice gGmbH,
  • Geschäftsführer AWO-Pflegedienst gGmbH,
  • Geschäftsführer GAWO gGmbH,
  • Geschäftsführer Bildungswerk der Generationen gGmbH,
  • Arbeiterjugend-Bildungswerk Niederrhein e.V.
  • Vertretung in diversen anderen Gremien, Arbeitskreisen, Zusammenschlüssen (u.a. Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mönchengladbach und in der Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Mönchengladbach e.V.)

Dass Bohlen in politischen Gremien an „Beratung und Beschlussfassung“ zu Vertragsangelegenheiten zwischen der Stadt und der AWO nicht teilnimmt, weil er „sich als befangen“ erklärt, dürfte in die Kategorie „Augenwischerei“ fallen. (dazu auch dieser BZMG-Artikel)

Schließlich entscheidet er als SPD-Fraktionsmitglied, als SPD-Sprecher im Sozialausschuss, als Mitglied des Finanzausschusses und als Ratsmitglied mit über das erhebliche „Sozialbudget“ und dessen finanzielle Ausstattung.

Wie solche Entscheidungen insbesondere im Sozialausschuss „ausfallen“ und kurzerhand auf Initiative Uwe Bohlens vom öffentlichen in den nichtöffentlichen Teil „verschoben“ werden, zeigt dieser BZMG-Artikel, der nach Klick auf das Bild auch als PDF zur Verfügung steht.

Mangelnde Kontrolle durch das Präsidium?

Für das operative Tagesgeschäft einer Organisation bzw. einer Firma ist in der Regel der Geschäftsführer oder der Vorstand verantwortlich.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand auch Schaden vom Verein oder Unternehmen abzuwenden, was nicht nur in finzanzieller Hinsicht zu sehen ist. Nachhaltiger ist – trotz möglicherweise guter Geschäftsergebnisse – das gesellschaftliche und öffentliche Ansehen.

Aufsichtsgremien haben die Pflicht und Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren und nicht nur (möglicherweise) positive Geschäftsszahlen entgegen zu nehmen, sondern auch dessen Geschäftsgebahren kritisch zu prüfen.

Dies umso mehr, wenn es sich gar um eine ihrem Selbstverständnis nach sozial verpflichtete Organisation handelt.

Dass die Mehrheit des Präsidiums aus SPD-Politikern und –Mitgliedern besteht, das wiederum von überwiegend SPD-nahen Mitgliedern gewählt wurde, war mit dem Auftrag verbunden, auf diesem Wege auch die Führung des Vereins und der Gesellschaften wirksam zu kontrollieren.

Die Rechenschaft, die das Präsidium gegenüber der Mitgliedschaft hat, ist in der Satzung, die 2009 grundlegend verändert wurde, niedergeschrieben.

Diese ist jedoch weder auf der Homepage der AWO Mönchengladbach, noch über das Vereinsregister nachzulesen; somit dürften auch die wenigsten AWO-Mitglieder ihre neue Satzung kennen.

Auch in diesem Punkt bildet die AWO Mönchengladbach im bundesdeutschen Vergleich mit anderen AWO-Kreis- oder Bezirksverbänden eine nicht rühmliche Besonderheit.

Wie sehr intensive Kontrollen beispielsweise am kommenden Freitag (22.02.2013 um 15:00 Uhr) in der Präsidiumssitzung vonnöten sein werden, zeigen neben konkreten Fragen, ob die AWO ihre „Vertragspartner“ zum Thema „Betreutes Wohnen“ über Gebühr „zur Kasse bittet“, Vorgänge, die ebenfalls einer auch öffentlichen Aufklärung bedürfen.

Schließlich speisen sich die Gesellschaften und die AWO e.V. zum fast überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln.

Einer dieser „Vorgänge“ über die Herbert Baumann (WZ) aktuell berichtete ist der „soziale“ Umgang des Vorstandes Uwe Bohlen als Geschäftsführer der „Sozialunternehmen“ der AWO Mönchengladbach mit Mitarbeitern.

Aufklärung dürfte in diesem Zusammenhang auch nottun, warum es bei der AWO keinen Betriebsrat gibt oder geben darf.

Es würde einer SPD- und damit gewerkschaftsnahen Organisation gut zu Gesicht stehen, nicht abzuwehren, sondern die Bildung einer Mitarbeitervertretung zu unterstützen.

Dass sich Bohlen als verantwortlicher Arbeitgeber durch seine Ex-Lebengefährtin und jetzige Lebensgefährtin von OB Norbert Bude (SPD), Rechtsanwältin und Vorsitzende des SPD-Ortvereins Mönchengladbach-Süd, Barbara Gersmann, vertreten lässt, dürfte ebenfalls Thema in der Präsidiumssitzung am nächsten Freitag sein.

Außerdem noch abschließend öffentlich aufzuarbeiten sind die Vorwürfe gegen die AWO Mönchengladbach und ihren Vorstand aus dem Jahr 2010, als es darum ging, wie so genannte 1-Euro-Jobber eingesetzt wurden. Auch in diesem Fall ging es um öffentliche Mittel.

Dabei müsste auch Bohlens Rolle vor dem Hintergrund zu klären sein, die er als Vorsitzender der Trägerversammlung des JobCenters (ehemals ARGE) und auch Mitglied im Beirat des JobCenters einnimmt, einer Einrichtung, die Auftraggeber der AWO ist.

Klärungsbedarf dürfte außerdem zum Beratungsvertrag bestehen, den die AWO im Jahr 2010 mit dem ehemaligen CDU-Ratsherrn und Ex-Geschäftsführer des später insolventen Deutschen Hilfsdienstes, Uli Bunkowitz, abschloss.

Über die Inhalte des Beratungsvertrages zwischen AWO und Bunkowitz wurde nichts bekannt.

Bunkowitz wurde mit anderen wegen Betruges angeklagt und am letzten Mittwoch, 13.02.2013, von einem Mönchengladbacher Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten verurteilt.

 

Auch die Mitglieder des AWO-Präsidiums dürften einiges aufzuarbeiten und – vor allem gegenüber den vielen Ehrenamtlern, die vor Ort eine gute Arbeit leisten – ihrer Informations- und Aufklärungspflicht über Vorgänge innerhalb der AWO nachzukommen haben.

Ergänzende Links:

[28.06.2010] Wohlfahrtsverbände erhalten bis Ende 2011 Sockelzuschüsse von 600.000 EURO:  http://www.bz-mg.de/gesundheit-soziales/wohlfahrtsverbande-sollen-bis-ende-2011-ca-600-000-euro-erhalten.html

[12.11.2012] Besetzung von JobCenter-Gremien im Fadenkreuz: http://www.bz-mg.de/bildung-beruf/arbeitsmarkt/personelle-unklarheiten-zur-jocenter-tragerversammlung-und-zum-beirat.html

[16.11.2010] „1-EURO“-Jobs in der Kritik:  http://www.bz-mg.de/alles-was-recht-ist/alg-ii-hartz-iv/ein-euro-jobs-in-massiver-kritik.html

 
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4 Kommentare zu “„Ich glaub’, die AWO zockt hier ganz kräftig ab“ – AWO-Vorstand Uwe Bohlen (SPD) nicht nur deshalb in Erklärungspflicht [Artikel auch als PDF]”
  1. Sumpf, Filzokratie in Reinkultur.

    Nicht umsonst fällt in Bezug auf AWO und die anderen Mitbewerber immer wieder die Bezeichnung „Mafia“. Dabei ist vollkommen egal aus welcher Warte. Aus der, der bei denen Beschäftigten oder „Betreuten“.

    Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das Gemeinwohl zu fördern.

    Nicht alle, aber die allermeisten dieser Organisationen sind mehr gemein als nützig. Die AWO ist leider keine Ausnahme.

    Wichtig ist für die alle vor allem nur eines: Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die sie dann von den (Gewinn-) Steuern ganz oder teilweise befreit und die Investition in Steine (Immobilien).

  2. Will die SPD nicht ihr Sozial-Image völlig verlieren, muss sie entsprechend handeln – Worte und Versprechungen reichen hier nicht.

    Glaubwürdig ist nur, wer Reden und Handeln im Einklang bringt.

    Das ist mit Sicherheit nicht immer einfach, aber es sollte gerade für Menschen, die den Anspruch haben zu führen und zu leiten, eine Richtschnur sein.

    Politik(er)verdrossenheit rührt auch von mangelnden Vorbildern bei der sogenannten Führungselite.

  3. Allein die ersten Positionen zu AWO-Bohlens Tätigkeiten müssen zu denken geben:

    „SPD-Ratsherr

    Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

    Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

    Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

    Alleiniger hauptamtlicher Vorstand des AWO-Kreisverbandes Mönchengladbach e.V.“

    Er sitzt sozusagen „an der Quelle“. Das Wort Klüngel liegt da mehr als nahe. Kein Wunder, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt hervorragend funktioniert.

    Als alleiniger Vorstand des AWO-Kreisverbandes kann er schalten und walten wie er will. Getragen von der SPD.

    Sieht man sich die Liste seiner Funktionen/Positionen an, muss sich die Frage regelrecht aufdrängen: Kann ein einzelner Mensch das alles leisten?

    Mit Sicherheit nicht. Dafür hat man zuarbeitendes Personal.

    Nicht nur der Umgang, wie in dem Artikel beschrieben, mit Senioren ist mehr als fragwürdig.

    Gespart wird auch beim Personal. Vor allem an den Personalkosten, was für die Mitarbeiter nichts Gutes bedeutet. Durch „Kreativität“ wird weitere Kostensenkung erreicht.

    Befristete Arbeitsverträge, die schon mal bis kurz vor knapp zur Hängepartie für Betroffene werden, die dann erst einige Wochen bis Tage vor Ablauf ihrer Zeitarbeitsverträge endlich mitgeteilt bekommen, ob sie weiter beschäftigt werden oder eben nicht.

    Teilzeitbeschäftigung und Leiharbeit, gerne auch Langzeitarbeitslose, die durch Zuschüsse „billige“ Arbeitskräfte sind und nach Auslaufen der Förderung wieder gehen können.

    Irgendwo muss man sparen. Das klappt am besten bei den Indianern. Häuptlinge sind schließlich Leistungsträger, denen muss man was bieten. So wie Herrn Bohlen.

    Sicher ist das richtige Parteibuch und das Kennen der richtigen Leute dabei nicht hinderlich.

    Alles das und noch viel mehr ist die ArbeiterWOHLFAHRT.

    Berücksichtigt man noch, dass die mit der SOZIALdemokratischen Partei Deutschlands eng verbandelt sind, kann man sich nur mit Grauen abwenden und hoffen niemals darauf angewiesen zu sein, deren Dienste in Anspruch nehmen zu müssen. Klüngel eben.

    ARBEITERWohlfahrt – da war doch mal was!

  4. Die Einen würden es Gewinnoptimierung nennen, die Anderen würden es Betrug nennen. Es ist doch erstaunlich, dass die alten Strippenzieher immer noch am Werk sind! Alles unter dem Namen „SOZIAL“.

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