Nach EU-Wahl-Panne: Mönchengladbacher Grüne schlagen Oberbürgermeister vor, die Antragsfristen zu verlängern
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Am 7. Juni 2009 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Wenn Sie nicht in Ihrem Heimatland an der Europawahl teilnehmen, haben Sie das Recht, an Ihrem Wohnort in Deutschland zu wählen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Gehen Sie wählen!“
So beginnt der Infobrief, den 8.500 Eu-Bürger, die in Mönchengladbach leben, am letzten Wochenende erhielten. Wer an der EU-Wahl teilnehmen möchte, muss sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis muss indes bis 17. Mai gestellt werden – wie das gehen soll, war den angeschriebenen Bürgern schleierhaft, hatten sie doch die Post erst am Freitag, 15. bzw. Samstag, 16. Mai erhalten.
Etliche von ihnen, zumeist Griechen, wandten sich daraufhin an die Bündnisgrünen mit der Frage, ob das alles rechtens sei.
„Die Leute hatten faktisch keine Chance, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, weil bei der Stadtverwaltung am Freitag, 15. Mai um 13.00 Uhr Dienstschluss und am Samstag, 16. Mai sowie am Sonntag, 17. Mai ganz geschlossen war“, stellt der Mönchengladbacher Grünen-Vorstandssprecher Uli Laubach fest.
Wie in dem Schreiben, das an 8.500 EU-Bürger in der „Vitusstadt“ ging, aufgeführt ist, endet die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis am Sonntag, 17. Mai. Will heißen: Eintragung unmöglich.
Die bekanntermaßen geringe Wahlbeteiligung in Mönchengladbach wird nicht nur vom Oberbürgermeister immer wieder beklagt.
„Da ist diese Wahlpanne durch viel zu lange Informationswege der Behörden katastrophal“, meint Laubach. Damit die wahlwilligen EU-Bürger dennoch zu ihrem Recht kommen, fordern die Bündnisgrünen Oberbürgermeister Norbert Bude auf, die Fristen für die Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 7.Juni bis zum Dienstag, 26. Mai zu verlängern.
„Die EU-Bürger dürfen schließlich nicht darunter leiden, wenn die hiesigen Behörden mit ihrer Arbeit nicht nachkommen, zumal sie ja einen Rechtsanspruch haben“, sagt der grüne Vorstandssprecher.
Die Gladbacher Grünen haben inzwischen auch den Bundeswahlleiter über den Sachverhalt informiert mit der Bitte, erforderliche rechtliche Schritte einzuleiten, die es EU-Bürgern in Mönchengladbach ermöglichen, sich nachträglich in das Wahlregister eintragen zu lassen, um so von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.