„Finanzwirksamkeit: Keine“ – Teil I: Intransparente Mogelpackungen in mehrerlei Hinsicht
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Kosten entstehen nicht aus dem Nichts. Entscheidungen ziehen fast immer Kosten nach sich. Das ist im privaten Leben genauso wie in Unternehmen und erst recht bei kommunalen Entscheidungen.
Anders als in der privaten Haushaltskasse und bei Firmen entscheiden Politiker und Verwaltung nicht über ihr eigenes Geld, sondern über das der Bürger.
In vielen, wenn nicht sogar den meisten Beratungsvorlagen findet man unter „Finanzwirksamkeit“ die Angabe „keine“.
Den Entscheidern, letztendlich den Ratsmitgliedern wird suggeriert, dass ihre Entscheidung „nix kostet“ und sie daher beruhigt zustimmen können.
Denn mit „Finanzwirksamkeit“ ist in Wirklichkeit gemeint, dass man kein Geld ausgeben, also auch nichts überweisen muss.
Mogelpackung Nr. 1
Wenn beispielsweise ein Unternehmer einen Mitarbeiter beauftragt, etwas zu tun, wird er sich vorher überlegen, ob es sich lohnt dessen Arbeitszeit zu „investieren“. Das macht der Unternehmer auch dann, wenn er für die Tätigkeit des Mitarbeiters kein Material oder sonstiges einsetzen muss.
Der Unternehmer weiss: „Zeit ist auch Geld“. Dieses Geld (= Gehalt) muss er finanzieren. Es ist also bezogen auf seine „Finanzen“ wirksam.
Keiner der selbständigen Kommunalpolitiker oder eine leitende Funktion in einem Unternehmen Bekleidende, würde seine Mitarbeiter für Aufgaben einsetzen, über deren Umfang er nicht vorher Bescheid wüsste, also abgewogen hätte wie sich das auf seine eigenen bzw. die Finanzen seines Unternehmens/Arbeitgebers auswirken würde.
Nur in der öffentlichen Verwaltung ist das anders.
Da werden Prüfaufträge beschlossen, weil von Fraktionen beantragt oder von der Verwaltung vorgeschlagen, die scheinbar nichts kosten, wenn nicht gerade Geld „nach draußen“ (mittels Überweisung) gegeben werden muss.
Keine Frage danach, wie hoch der Personalaufwand ist und ob die Mitarbeiter in Anzahl und fachlichem Know how überhaupt zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeiter interessieren diese beantragenden und entscheidenden Politiker (aber auch die Verwaltungsspitze) überhaupt nicht. Sie gehen von „Soda“-Mitarbeitern aus, weil die ja „sowieso da“ sind.
Mogelpackung Nr. 2
Die zweite Mogelpackung öffnet sich, wenn man Vorgänge betrachtet, die außerhalb der „normalen“ politischen Gremien ablaufen, nämlich in den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung.
Dort werden Entscheidungen vorbereitet (und getroffen), die den meisten Ratsmitgliedern und erst Recht der Öffentlichkeit verborgen bleiben.
Beredte Fälle gibt es zuhauf. Hier ein Beispiel – mitten drin dabei die EWMG mit allen ihren „Gremien“ und vielleicht auch OB Norbert Bude (SPD).
Das so genannte „Salafistengrundstück“ in Eicken.
Vor ein paar Jahren wollten die Salafisten in Eicken ein Grundstück mit aufstehendem Haus kaufen, um dort ein „Zentrum“ zu errichten. Kurz vor dem Abschluss des Kaufvertrages machte der Eigentümer einen Rückzieher.
Und wie der Zufall es so wollte, gab es in der Bauunternehmung Jessen eine interessierte neue Käuferin, die dort das bauen wollte, was sie offensichtlich am liebsten macht, einen Supermarkt.
In welchem Umfang die EWMG und/oder OB Norbert Bude (SPD) selbst in diesen Deal involviert war(en) ist an dieser Stelle irrelevant.
Relevant hingegen ist jedoch, dass sich auf dem Gelände ein Lager der Städtischen Bühnen befand, dessen Umzug 250.000 EURO kosten soll, der von der EWMG zu tragen wäre.
Davon war bei der „Vorstellung des Vorentwurfes“ zum Bebauungsplan 741/N im Planungs- und Bauausschuss zumindest den (meisten) beschließenden Ausschussmitgliedern nichts bekannt.
In der Beratungsvorlage Nr. 1843/VIII zum B-Plan 741/N vom 27.10.2011 hieß es:
„Aussagen zu den bei der Realisierung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten können erst im weiteren Planverfahren nach der Beteiligung der städtischen Fachbereiche sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und möglicher Änderungen des Planentwurfes auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen werden. …“ (Zitat Ende)
Berücksichtigt man, dass der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses, Horst Peter Vennen (SPD), auch Aufsichtsratsvorsitzender der EWMG ist, die die „Umzugskosten“ zu tragen hatte, ist es hochwahrscheinlich, dass ihm zum Zeitpunkt der Beschlussfassung diese „Finanzwirksamkeit“ bei einer städtischen Beteiligungsgesellschaft bekannt gewesen ist.
Spätestens am 24.05.2012, als derselbe Planungs- und Bauausschuss den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan fasste, aller spätestens aber jedoch am 30.10.2012, als der Satzungsbeschluss „auf den Weg“ gebracht wurde, hätten die Politiker über die Kosten von 250.000 EURO informiert werden müssen, die zu Lasten der „Konzernfinanzen“ und damit letztendlich des Mönchengladbacher Haushaltes und zu Gunsten der Firma Jessen ging.
In beiden Beratungsvorlagen hieß es zur Finanzwirksamkeit jedoch lediglich:
„Da kein Invest bzw. keine zusätzlichen Folgeaufwendungen für die Stadt anfallen, bestehen aus monetärer Sicht grundsätzlich keine Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Bebauungsplanes 741/N. …“ (Zitat Ende)
Und dann sprechen Politiker, wie Dr. Jansen-Winkeln (FDP) und OB Norbert Bude (SPD) gerne von einem „Konzern Stadt“, der in Wirklichkeit nichts anderes ist als ein Konglomerat aus Verwaltung und einzelnen Firmen mit und ohne fremder Beteiligung und der Rat sei der „Aufsichtsrat“ dieses „Konzerns“.
Wäre die Stadt Mönchengladbach wirklich ein „Konzern“, müssten für alle Gesellschaften „konzernweit“ die gleichen Regeln gelten.
Dass dies so nicht gewollt ist, ist offensichtlich, denn was ist reizvoller als in einer städtischen Gesellschaft und deren zugehörigen Gremien ein „Eigenleben“ führen zu können.